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Zusatz-Semester und extra Prüfungsversuch

Land und Hochschulen wollen Studierende entlasten

Studierende in Hessen können aufatmen: Wegen der erschwerten Bedingungen während der Corona-Pandemie können nicht bestandene Prüfungen einmal mehr wiederholt und die Regelstudienzeit verlängert werden.
Seit fast einem Jahr finden an den meisten hessischen Hochschulen keine Präsenzveranstaltungen mehr statt. Studierende stellt das vor allem in der Prüfungsphase vor Herausforderungen. Hessens Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Bündnis 90/Die Grünen) und die hessischen Universitäten wollen die Studierenden nun unterstützen. Wer im Wintersemester 2020/2021 eine Prüfung nicht bestanden hat, soll einen weiteren Prüfungsversuch ermöglicht bekommen. Eine Rechtsverordnung dazu werde derzeit erarbeitet, heißt es aus dem Wissenschaftsministerium.

Auch für das kommende Sommersemester soll diese Regelung gelten. Für nicht bestandene Prüfungen aus dem zurückliegenden Sommersemester 2020 sollen Studierende ebenfalls einen Antrag auf einen zusätzlichen Prüfungsversuch stellen können. „Wir wollen mit dieser Regelung den Studierenden die Entscheidung zur Teilnahme an den Prüfungen erleichtern, pandemiebedingte Beeinträchtigungen abmildern und den Studienerfolg unterstützen“, sagte Wissenschaftsministerin Dorn am Donnerstag.

Wie schon im Sommersemester 2020 soll zudem für das laufende Wintersemester die Regelstudienzeit erhöht werden können. Auf diese Weise können beispielsweise Studierende, die finanzielle Unterstützung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen, eine Verlängerung des BAföG-Bezugs beantragen. „Corona erschwert das Studium ohnehin, gerade für Studierende in der Abschlussphase. Deshalb wollen wir bei den Rahmenbedingungen soweit möglich eine Entlastung schaffen“, sagte Angela Dorn.
 
5. Februar 2021, 12.35 Uhr
loe
 
 
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