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VGH: Im Wald darf gerodet werden
In einer ersten Eilentscheidung auf einen Antrag des BUND Hessen hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel zugunsten einer Rodung von rund 90 Hektar im Kelsterbacher Wald entschieden. Die Begründung für die Entscheidung steht noch aus, sie soll erst bekanntgegeben werden, wenn sie dem Naturschutzbund zugestellt ist.
Brigitte Martin, Vorstandssprecherin des BUND Hessen, ist enttäuscht über die Entscheidung: "Das ist bitter. Wir können nur noch auf die Eilentscheidung über den Antrag der Kommunen hoffen, doch nach dieser Nachricht muss ich leider davon ausgehen, dass dort kein anderes Ergebnis zu erwarten ist."
Der Flughafenbetreiber, die Fraport AG, hat angekündigt nach den letzten Eilentscheidungen des VGH, die Anfang Februar anstehen, erste Rodungen vornehmen zu wollen. In der Hauptsache werden die Richter aber erst im Juni entscheiden. Sollte dort gegen den Ausbau entschieden werden, müsste Fraport die 90 Hektar Wald, um die es jetzt geht, wiederherstellen oder entsprechende Ausgleichsflächen bereitstellen. Insgesamt wird für die Landebahn Nordwest rund die dreifache Fläche benötigt. Gegen die Entscheidung im Sommer ist aber, anders als bei den jetzigen Eilverfahren, eine Revision möglich.
Brigitte Martin, Vorstandssprecherin des BUND Hessen, ist enttäuscht über die Entscheidung: "Das ist bitter. Wir können nur noch auf die Eilentscheidung über den Antrag der Kommunen hoffen, doch nach dieser Nachricht muss ich leider davon ausgehen, dass dort kein anderes Ergebnis zu erwarten ist."
Der Flughafenbetreiber, die Fraport AG, hat angekündigt nach den letzten Eilentscheidungen des VGH, die Anfang Februar anstehen, erste Rodungen vornehmen zu wollen. In der Hauptsache werden die Richter aber erst im Juni entscheiden. Sollte dort gegen den Ausbau entschieden werden, müsste Fraport die 90 Hektar Wald, um die es jetzt geht, wiederherstellen oder entsprechende Ausgleichsflächen bereitstellen. Insgesamt wird für die Landebahn Nordwest rund die dreifache Fläche benötigt. Gegen die Entscheidung im Sommer ist aber, anders als bei den jetzigen Eilverfahren, eine Revision möglich.
7. Januar 2009, 17.48 Uhr
konifere
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