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U60311-Prozess

Milderes Urteil für Türsteher erwartet

Seit März läuft der Prozess um eine tödliche Auseinandersetzung im Technoclub U60311 in der Wiederauflage. Nun scheint das Prozessende in greifbarer Nähe und ein milderes Urteil für die Angeklagten möglich.
Nach nunmehr drei Monaten mit wöchentlich bis zu drei Verhandlungstagen, bewegt sich der Prozess um die tödliche Auseinandersetzung im Frankfurter Technoclub U60311, bei der ein junger Brite vor drei Jahren gewaltsam zu Tode kam, auf der Zielgeraden: Am Dienstag erteilte das Frankfurter Landgericht den rechtlichen Hinweis, dass eine Verurteilung der drei Angeklagten wegen Totschlags nicht mehr in Frage komme. Stattdessen ziehen die Richter eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder schwere gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht, erklärte der Vorsitzende Richter Alexander El Duwaik. So würde das Urteil für die drei Angeklagten um ein Vielfaches milder ausfallen, als das erste Urteil des Landgerichts, wonach der Haupttäter zu zehneinhalb, zwei der Mitangeklagten zu neuneinhalb beziehungsweise fünf Jahren und ein Vierter zu einer Bewährungsstraße verurteilt worden waren. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben, da der genaue Tathergang nicht mehr zu klären und ein möglicher Tötungsvorsatz nicht mehr herzuleiten sei, so die Begründung.

Rechtsanwalt Joachim Bremer, der den Angeklagten Athanassios G. vor Gericht vertritt, Rechnet noch im Juni, spätestens Anfang Juli mit einem Urteil. Am Freitag findet noch eine Vernehmung statt und sollten keine weiteren Beweisanträge von den Prozessbeteiligten gestellt werden, könnten Ende Juni die Plädoyers gehalten und das Urteil verkündet werden. "Wenn das Urteil auf Körperverletzung mit Todesfolge lautet, beträgt die Höchststraße 15 Jahre. Entscheiden sich die Richter für schwere gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge, sind es höchstens zehn Jahre", erklärt Bremer, der für die Angeklagten aber nicht mit der Höchststraße rechnet. Außerdem, meint Bremer, könne der Prozess schon jetzt beendet werden. "Wir brauchen keine neuen Beweise mehr und es war schon damals kein Totschlag", sagt er. Zudem kritisiert Bremer die Beweisaufnahme, da beispielsweise das Gedächtnisprotokoll, das einer der vor Ort ermittelnden Polizisten erst zehn Tage nach dem Vorfall angefertigt hatte, erst im zweiten Prozess überhaupt auf den Tisch kam. Und einen Ortstermin habe es auch im Rahmen des zweiten Prozesses wieder nicht gegeben. "Das ist alles sehr merkwürdig. Vieles, was in diesen Prozessen gelaufen ist, verstehe ich nicht", so Bremer.

Der Vorfall im U60311 hatte im April 2011 große Betroffenheit, viele Proteste und ein großes Medienecho ausgelöst. Der damals 31 Jahre alte Brite John Lee Heath, der über die Osterfeiertage in Frankfurt zu Gast war, wurde von den Türstehern des Technoclubs zusammengeschlagen und -getreten und starb daraufhin an den schweren Verletzungen. Nach einer langen Zeit der Beweisaufnahme hatte die Jugendstrafkammer damals aufgrund der enormen Brutalität einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen und die Täter daher wegen gemeinschaftlichen Totschlags verurteilt.
 
12. Juni 2014, 10.49 Uhr
mim
 
 
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