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NSU 2.0: Durchsuchung der Bild-Redaktion
Staatsanwaltschaft widerspricht Bild-Zeitung
Am Samstag haben Polizeibeamte versucht, die Berliner Redaktion der Bild-Zeitung zu durchsuchen. Grund dafür seinen neue Erkenntnisse in den Ermittlungen zum Frankfurter Polizeiskandal gewesen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt widerspricht der Darstellung der Bild zum Ablauf des Vorfalls.
Zum Wochenbeginn wurde bekannt, dass mehrere Polizeibeamte angeblich die Berliner Redaktion der Bild-Zeitung durchsuchen wollte. Dies berichtete am gestrigen Montag die Bild in eigener Sache. In der Darstellung der Zeitung heißt es: „Am Samstagnachmittag versuchten mehrere Polizeibeamte, Zugang bei Bild zu bekommen – im Auftrag des Landeskriminalamts Hessen und der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main.“ Der Grund sei ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Volksverhetzung gewesen, angeblich wollten die Beamten Zugriffsdaten von Bild-Lesern beschlagnahmen.
Der Vorfall stünde, so Bild, im Zusammenhang mit dem Polizeiskandal rund um die Frankfurter Anwältin Seda Seda Başay-Yıldız. Da die Polizeibeamten jedoch keinen Durchsuchungsbeschluss vorweisen konnten, habe man ihnen den Zutritt zur Redaktion verwehrt, heißt es weiter in dem Artikel der Bild.
Dieser Darstellung widerspricht die Staatsanwaltschaft Frankfurt. Tatsächlich hätten die Ermittler des Landeskriminalamtes Berlin lediglich auf eine Eilanordnung der Staatsanwaltschaft hingewiesen, ein Eingriff in die Pressefreiheit sei zu keinem Zeitpunkt erfolgt. Im Kontext des Falles um die Beamten, die unter Verdacht stehen, Başay-Yıldız mit „NSU 2.0“ unterschriebene Drohschreiben geschickt zu haben, sei man zu neuen Erkenntnissen gekommen, für die man die Zugriffe auf bestimmte Online-Inhalte von Springer überprüfen müsse.
Bild-Chefredakteur Julian Reichelt kündigte an, gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten zu wollen. Der Informantenschutz sei ein hohes Gut, daher werde Bild „niemals freiwillig Daten von Lesern oder Informanten herausgeben.“
Der Vorfall stünde, so Bild, im Zusammenhang mit dem Polizeiskandal rund um die Frankfurter Anwältin Seda Seda Başay-Yıldız. Da die Polizeibeamten jedoch keinen Durchsuchungsbeschluss vorweisen konnten, habe man ihnen den Zutritt zur Redaktion verwehrt, heißt es weiter in dem Artikel der Bild.
Dieser Darstellung widerspricht die Staatsanwaltschaft Frankfurt. Tatsächlich hätten die Ermittler des Landeskriminalamtes Berlin lediglich auf eine Eilanordnung der Staatsanwaltschaft hingewiesen, ein Eingriff in die Pressefreiheit sei zu keinem Zeitpunkt erfolgt. Im Kontext des Falles um die Beamten, die unter Verdacht stehen, Başay-Yıldız mit „NSU 2.0“ unterschriebene Drohschreiben geschickt zu haben, sei man zu neuen Erkenntnissen gekommen, für die man die Zugriffe auf bestimmte Online-Inhalte von Springer überprüfen müsse.
Bild-Chefredakteur Julian Reichelt kündigte an, gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten zu wollen. Der Informantenschutz sei ein hohes Gut, daher werde Bild „niemals freiwillig Daten von Lesern oder Informanten herausgeben.“
26. März 2019, 12.40 Uhr
rom
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