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Jobcenter mit Betriebsrat
Der erste und einzige Betriebsrat in einer Arbeitsagentur wurde im Frankfurter Jobcenter gegründet. Zuvor waren Stadt und Arbeitsagentur mit ihrem Versuch gescheitert, die Betriebsratsbildung vor den Arbeitsgerichten zu verhindern.
Nach Aussage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi vertritt der Betriebsrat gut 500 der 600 im Jobcenter Angestellten. Nach Ansicht der Gewerkschaft handele es sich bei dem Jobcenter um einen gemeinsamen Betrieb. Anders sieht es der Robert Standhaft, der Geschäftsführer des Jobcenters, denn man habe keinen einzigen Beschäftigten. Sämtliche Mitarbeiter seien entweder bei der Agentur oder bei der Stadt angestellt. Deshalb wolle Standhaft die Klage vor dem Arbeitsgericht auch weiter verfolgen.
Insgesamt gibt es in Hessen zehn Gemeinden, in denen Arbeitsagenturen und Sozialämter die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen in Arbeitsgemeinschaften zusammen betreuen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine solche Konstruktionen jedoch nicht verfassungsgemäß.
Foto: Bundesagentur für Arbeit
Nach Aussage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi vertritt der Betriebsrat gut 500 der 600 im Jobcenter Angestellten. Nach Ansicht der Gewerkschaft handele es sich bei dem Jobcenter um einen gemeinsamen Betrieb. Anders sieht es der Robert Standhaft, der Geschäftsführer des Jobcenters, denn man habe keinen einzigen Beschäftigten. Sämtliche Mitarbeiter seien entweder bei der Agentur oder bei der Stadt angestellt. Deshalb wolle Standhaft die Klage vor dem Arbeitsgericht auch weiter verfolgen.
Insgesamt gibt es in Hessen zehn Gemeinden, in denen Arbeitsagenturen und Sozialämter die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen in Arbeitsgemeinschaften zusammen betreuen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine solche Konstruktionen jedoch nicht verfassungsgemäß.
Foto: Bundesagentur für Arbeit
21. August 2008, 13.13 Uhr
red
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