Partner
Erbschaften und Kindergeld: Das ändert sich 2010
Das neue Jahr rückt immer näher und hält wieder wichtige Änderungen für uns bereit. Deshalb haben wir die wichtigsten Änderungen, die auf die Deutschen im Jahr 2010 warten, zusammengestellt.
ERBSCHAFTEN
Für Erbfälle gilt ebenfalls ein neues Recht. Der größte Vorteil ist, dass Erblasser bei Schenkungen flexibler werden. Die so genannte Anrechnung auf den Pflichtteil in den zehn Jahren vor dem Erbfall wird künftig in einer Quote geregelt. Je länger eine Schenkung zurückliegt, desto weniger wird sie bei einer Erbschaft angerechnet.
Mit Schenkungen sollte bis ins neue Jahr gewartet werden. Der Einganssteuersatz für die Personengruppe in der Erbschaftssteuerklasse II – Geschwister, Neffen, Nichten – beträgt derzeit 30 Prozent. Den derzeitigen Planungen soll er auf 15 Prozent sinken. Gelten würde das neue Recht für alle Schenkungen, die vom 1. Januar an vorgenommen werden.
Die vollständige Enterbung eines Pflichtteilberechtigten geht ab dem neuen Jahr einfacher. Nach bisherigem Recht konnte ein Erblasser einen Angehörigen enterben, wenn dieser ihm, seinem Ehegatten und den leiblichen Kindern nach dem Leben getrachtet beziehungsweise ihn oder diese körperlich schwer misshandelt hat. In Zukunft liegt auch ein Enterbungsgrund vor, wenn Gewalt gegen den Lebenspartner oder gegen Stief-/ Pflegekinder ausgeübt wird. Auch die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung gilt jetzt als Enterbungsgrund.
KINDERGELD
Neben dem Grundfreibetrag steigt auch der Grenzbetrag für die Einkünfte von Kindern auf 8004 Euro. Kinder können ab 1. Januar bis zu diesem Betrag verdienen, ohne dass dafür der Kindergeldanspruch verloren geht. Außerdem plant die Bundesregierung das Kindergeld generell zu erhöhen. Der monatliche Betrag steigt um jeweils 20 Euro auf je 184 Euro für das erste und zweite Kind und auf 190 Euro für das Drittgeborene. Für alle weiteren Kinder soll es monatlich 215 Euro geben. Der Kinderfreibetrag soll von 6024 auf 7008 Euro klettern. Noch gibt es aber Streit um die Planungen mit den Ländern – die neuen Werte sind noch nicht definitiv.
ERBSCHAFTEN
Für Erbfälle gilt ebenfalls ein neues Recht. Der größte Vorteil ist, dass Erblasser bei Schenkungen flexibler werden. Die so genannte Anrechnung auf den Pflichtteil in den zehn Jahren vor dem Erbfall wird künftig in einer Quote geregelt. Je länger eine Schenkung zurückliegt, desto weniger wird sie bei einer Erbschaft angerechnet.
Mit Schenkungen sollte bis ins neue Jahr gewartet werden. Der Einganssteuersatz für die Personengruppe in der Erbschaftssteuerklasse II – Geschwister, Neffen, Nichten – beträgt derzeit 30 Prozent. Den derzeitigen Planungen soll er auf 15 Prozent sinken. Gelten würde das neue Recht für alle Schenkungen, die vom 1. Januar an vorgenommen werden.
Die vollständige Enterbung eines Pflichtteilberechtigten geht ab dem neuen Jahr einfacher. Nach bisherigem Recht konnte ein Erblasser einen Angehörigen enterben, wenn dieser ihm, seinem Ehegatten und den leiblichen Kindern nach dem Leben getrachtet beziehungsweise ihn oder diese körperlich schwer misshandelt hat. In Zukunft liegt auch ein Enterbungsgrund vor, wenn Gewalt gegen den Lebenspartner oder gegen Stief-/ Pflegekinder ausgeübt wird. Auch die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung gilt jetzt als Enterbungsgrund.
KINDERGELD
Neben dem Grundfreibetrag steigt auch der Grenzbetrag für die Einkünfte von Kindern auf 8004 Euro. Kinder können ab 1. Januar bis zu diesem Betrag verdienen, ohne dass dafür der Kindergeldanspruch verloren geht. Außerdem plant die Bundesregierung das Kindergeld generell zu erhöhen. Der monatliche Betrag steigt um jeweils 20 Euro auf je 184 Euro für das erste und zweite Kind und auf 190 Euro für das Drittgeborene. Für alle weiteren Kinder soll es monatlich 215 Euro geben. Der Kinderfreibetrag soll von 6024 auf 7008 Euro klettern. Noch gibt es aber Streit um die Planungen mit den Ländern – die neuen Werte sind noch nicht definitiv.
27. Dezember 2009, 14.02 Uhr
julez82
Mehr Nachrichten aus dem Ressort Stadtleben
ÖPNV in Frankfurt
Fußball-EM 2024: mit der S-Bahn gratis zum Stadion
Sie ist blau statt rot und ab sofort im gesamten Rhein-Main-Gebiet unterwegs: Einen Monat vor der Fußball-EM haben RMV, DB und die Stadt Frankfurt eine besondere Botschafterin vorgestellt – beziehungsweise gerollt.
Text: Sina Claßen / Foto: EM-Maskottchen Albärt fährt auch mit © Deutsche Bahn
StadtlebenMeistgelesen
- Auftakt mit OpernplatzfestFrankfurts Feste-Sommer beginnt
- Frankfurter BäderOben-ohne-Schwimmen für alle in Frankfurt erlaubt
- Nach Absage von Filmpremiere„Verantwortung zu groß für uns als Kinomachende“
- WürdigungPetra Roth ist 80: Eine, die mit Menschen kann
- Frankfurt-SachsenhausenKrankenhaus Sachsenhausen schließt Geburtenstation
15. Mai 2024
Journal Tagestipps
Freie Stellen