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Foto: picture alliance/dpa/AFP Pool | Thomas Lohnes
Foto: picture alliance/dpa/AFP Pool | Thomas Lohnes

Lübcke-Prozess: Tag 26

Persona non grata

Im Prozess um den Mord an Walter Lübcke soll ein ehemaliger Anwalt von Stephan Ernst dazu beitragen, die unterschiedlichen Einlassungen des Hauptangeklagten einzuordnen. Doch damit es überhaupt zu einer Aussage kommt, muss der Vorsitzende Richter ihm erst mit Beugehaft drohen.
Es ist nicht das erste Mal, dass Dirk Waldschmidt in dem Prozess um den Mord an Walter Lübcke im Zeugenstuhl Platz nimmt. Der Szene-Anwalt und ehemalige stellvertretende Landesvorsitzende der NPD vertrat Stephan Ernst für wenige Monate nach dessen Verhaftung und war bereits Anfang September als Zeuge geladen. Die Vernehmung im September musste jedoch verschoben werden, weil Waldschmidt zwar eingeschränkt von Stephan Ernst von seiner Schweigepflicht entbunden wurde, von dessen Ehefrau jedoch nicht; nach Waldschmidts eigenen Angaben habe auch zu ihr ein Mandatsverhältnis bestanden.

Inzwischen liegt die Schweigepflichtsentbindung von Ernsts Ehefrau vor, aussagen will der Anwalt aber am Dienstag trotzdem nicht so recht. Minutenlang zweifeln er und sein Beistand wiederholt an der Authentizität des Schreibens. Auch die mehrfache Versicherung des Vorsitzenden Richters Thomas Sagebiel, es gebe keinen Anlass an der Echtheit dieses Schreibens zu zweifeln, kann sie nicht überzeugen: Waldschmidt und sein Beistand fordern schließlich, Ernsts Anwalt, Mustafa Kaplan, soll die Entbindung anwaltlich versichern. „Ich glaube [an die Echtheit des Schreibens] und würde nun darum bitten, dass wir zu der Vernehmung ihres Mandanten kommen“, sagt Richter Sagebiel ruhig, aber bestimmt.

Doch auch diese Aufforderung bringt Waldschmidt nicht zum Aussagen, stattdessen setzen er und sein Beistand wieder zu Erklärungsversuchen an und werden dabei abermals von Sagebiel unterbrochen. Erst als der Vorsitzende wütend und mit erhobener Stimme droht „Herr Waldschmidt hat jetzt die Wahl, ob er sich äußert oder in Beugehaft gehen will“, stimmt Dirk Waldschmidt mit einem leisen „ja, natürlich“ einer Aussage zu.

Die Angaben des ehemaligen Anwalts von Stephan Ernst sollen dabei helfen, die drei unterschiedlichen Einlassungen des Hauptangeklagten zu bewerten und nachzuvollziehen, welche Hintergründe und Motive hinter den geschilderten Versionen stecken könnten. Denn Ernst, der in seiner ersten Einlassung zugab, die Tat alleine begangen zu haben, später dann aber Markus H. der Mittäterschaft beschuldigte, gab an, von Waldschmidt dazu gedrängt worden zu sein, Markus H. aus seinem Geständnis rauszulassen. Dafür, so erklärte es Ernst später vor Gericht, habe dieser seiner Familie finanzielle Unterstützung aus der rechten Szene versprochen. Dies bestätigte auch Ernsts Ehefrau vor Gericht.

Stephan Ernst soll sich mit Ralf Wohlleben verglichen haben

Dirk Waldschmidts Version klingt - wenig überraschend - anders: Es habe durchaus Gespräche über Unterstützung aus der rechten Szene gegeben, er habe diese Unterstützung jedoch nicht angeboten, erklärt Waldschmidt, sondern Ernst habe darauf gedrängt. Und zwar bereits nach seinem ersten Geständnis, in dem er auch die Namen der Personen angab, von denen er die Waffen bekommen haben soll. Ernst habe sich mit Ralf Wohlleben verglichen, dem ähnliche Hilfe zugekommen sei. Wohllebend wurde im NSU-Prozess wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt. Waldschmidt habe ihm jedoch keine Hoffnungen gemacht: „Wie willst du Unterstützung aus der rechten Szene bekommen, wenn du andere Personen verraten hast?“, habe er ihn gefragt. Er sei dadurch zu einer „Persona non grata“ in der Szene geworden. Am Ende steht, wie so oft in diesem Prozess, wieder Aussage gegen Aussage.
 
4. November 2020, 12.48 Uhr
Elena Zompi
 
 
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