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Weiter Hilfe für Langzeitarbeitslose

Stadträtin Daniela Birkenfeld (Foto) begrüßt die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, das jetzige Modell der Jobcenter für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch eine Verfassungsänderung rechtlich abzusichern. "Die besseren Argumente haben sich durchgesetzt", freut sich die Sozialdezernentin. Sie hatte sich wiederholt für die nun beschlossene Lösung eingesetzt, "damit die Betroffenen weiter Hilfen aus einer Hand bekommen und die Kommunen ihren Einfluss behalten". Auch die Stadtverordnetenversammlung schloss sich im Juni mit einem Antrag ihrer Position an.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember in einem Urteil festgestellt, dass die Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen nicht mit der Verfassung vereinbar sind. Deshalb ist eine Neuordnung erforderlich. Während der Bundesminister für Arbeit und Soziales bisher für eine getrennte Trägerschaft unter einem Dach in so genannten Kooperativen Jobcentern plädierte, hatten sich die Sozialminister der Länder für die Legalisierung der bewährten Zusammenarbeit von Bundesagentur und Kommunen ausgesprochen.
"Es ist gut, dass die Hängepartie endlich vorbei ist und sich die Akteure auf die inhaltliche Gestaltung der neuen Regelung konzentrieren können", sagt Birkenfeld. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft, die sich jetzt auf einen Gesetzesentwurf verständigen soll, muss aus Sicht der Frankfurter Sozialdezernentin vor allem auf zwei Punkte achten: Zum einen ergeben sich aus der Neuregelung klare und dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern. "Hier gilt es, zügig alle offenen Fragen zu klären und die bisherige tarifrechtliche Ungleichbehandlung zu beenden, damit sich ein stabiler Personalkörper entwickeln kann", so die Stadträtin.
Zum anderen wird mit der Verfassungsänderung den Ländern eine zentrale Rolle zuwachsen. Bei ihnen sollen die Steuerungs- und Aufsichtsinstrumente gebündelt werden. Birkenfeld: "Die landesrechtlichen Bestimmungen müssen so gestaltet sein, dass die Kommunen ihren Handlungsspielraum und den Einfluss auf den lokalen Arbeitsmarkt behalten." Die Sozialdezernentin bietet dem Land Hessen schon jetzt ihre Zusammenarbeit bei der künftigen Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaften an. "Wichtig ist, dass wir schnell und sorgfältig alle offenen Fragen klären, um Planungssicherheit zu schaffen", betont die Stadträtin.
Foto: Stadt Frankfurt
 
15. Juli 2008, 15.16 Uhr
red
 
 
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