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Verfahren gegen SPD-Abweichler Walter hat begonnen
Das Parteiausschlussverfahren gegen den hessischen SPD-Abgeordneten Jürgen Walter hat am Freitag im Niddaer Stadtteil Harb begonnen. Walters Forderung nach einer öffentlichen Verhandlung wurde zu Beginn des Verfahrens abgelehnt. Der einstige Vize-Chef der Hessen-SPD wollte mit Hilfe der Öffentlichkeit die Machenschaften der hessischen SPD offen legen. Sein Ausschluss wurde von mehreren sozialdemokratischen Unterbezirken gefordert, nachdem sich Walter im November geweigert hatte, Parteichefin Andrea Ypsilanti zur Ministerpräsidentin unter Duldung der Linken zu wählen.
Die Schiedskommission begründete den Ausschluss der Öffentlichkeit mit der Satzung, die zwar Nichtparteimitglieder zur Verhandlung zulasse, jedoch zur Verschwiegenheit verpflichte. Daher sei die Anwesenheit für die Presse ohnehin nutzlos.
Das Verfahren wird nach Einschätzung des Vertreters des SPD-Bezirks Hessen-Süd, Jörg Jordan, voraussichtlich zwei Wochen dauern. Jordan fungiert als eine Art Ankläger. Eventuelle Sanktionen will Walter nicht anerkennen, wie er schon vorab mitteilte. Es gehe nicht allein um ihn, sondern um die Klärung der Frage, ob eine Partei einen Abgeordneten dafür maßregeln dürfe, wenn er von seinem freien Mandat Gebrauch mache, so Walter gegenüber dem "Hamburger Abendblatt". Er wolle notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Ein freiwilliger Austritt komme für ihn derzeit nicht in Frage. Er wolle auch nach dem verfahren die Stimme derer in der Partei sein, die sich gegen den Linkskurs der Hessen-SPD wenden.
Die Schiedskommission begründete den Ausschluss der Öffentlichkeit mit der Satzung, die zwar Nichtparteimitglieder zur Verhandlung zulasse, jedoch zur Verschwiegenheit verpflichte. Daher sei die Anwesenheit für die Presse ohnehin nutzlos.
Das Verfahren wird nach Einschätzung des Vertreters des SPD-Bezirks Hessen-Süd, Jörg Jordan, voraussichtlich zwei Wochen dauern. Jordan fungiert als eine Art Ankläger. Eventuelle Sanktionen will Walter nicht anerkennen, wie er schon vorab mitteilte. Es gehe nicht allein um ihn, sondern um die Klärung der Frage, ob eine Partei einen Abgeordneten dafür maßregeln dürfe, wenn er von seinem freien Mandat Gebrauch mache, so Walter gegenüber dem "Hamburger Abendblatt". Er wolle notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Ein freiwilliger Austritt komme für ihn derzeit nicht in Frage. Er wolle auch nach dem verfahren die Stimme derer in der Partei sein, die sich gegen den Linkskurs der Hessen-SPD wenden.
21. März 2009, 11.27 Uhr
red
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