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Unwort des Jahres:
Zum Unwort des Jahres 2008 hat eine Jury aus Sprachwissenschaftlern und Journalisten die Formulierung "notleidende Banken" gewählt. "Sie stellt das Verhältnis von Ursachen und Folgen der Weltwirtschaftskrise rundweg auf den Kopf. Während die Volkswirtschaften in ärgste Bedrängnis geraten und die Steuerzahler Milliardenkredite mittragen müssen, werden die Banken mit ihrer Finanzpolitik, durch die die Krise verursacht wurde, zu Opfern stilisiert", begründet der Sprecher der Jury "Sprachkritischen Aktion ‚Unwort des Jahres'" und Frankfurter Sprachwissenschaftler, Prof. Horst Dieter Schlosser, die Entscheidung.
Die Jury kritisiert außerdem die Formulierungen "Rentnerdemokratie". Dazu heißt es in der Begründung: "Als die Renten um ganze 1,1 Prozent erhöht werden sollten, malte der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog, selbst Bezieher satter Altersbezüge, das Schreckbild eines Staates, einer ‚Rentnerdemokratie', in der ‚die Alten die Jungen ausplündern'."
"Ein bedenkliches Verständnis der Grundrechte" kreidet die Jury dem Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt an. Er hatte Bürger, konkret die Politiker Gerhart Baum und Burkhard Hirsch, als "Karlsruhe-Touristen" diffamiert, die wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen schon einmal vor das Bundesverfassungsgericht gegangen waren und dies beim neuen BKA-Gesetz noch einmal tun könnten.
Die Wahl eines "Unworts des Jahres" erfolgte zum 18. Mal. Begründet wurde diese sprachkritische Aktion bereits 1991. Diesmal hatten sich 2.117 Einsenderinnen und Einsender aus dem In- und Ausland, auch aus Übersee, mit 1.129 verschiedenen Vorschlägen beteiligt. Verwertet wurden auch die Ergebnisse eigener Unwort-Sammlungen, unter anderen eines Leserforums der "Rheinischen Post".
Zeitgleich zum Unwort des Jahres wurde heute in Düsseldorf das Börsen-Unwort 2008 verkündet, gekürt von der Börse Düsseldorf und seit 2001 in Absprache mit Sprachkritischen Aktion "Unwort des Jahres" zur gleichen Stunde bekannt gegeben. Es lautet: "Leerverkauf". Dieser Begriff sei irreführend, so die Börse Düsseldorf, weil er befürchten lasse, dass Leerverkäufe ohne jeden "Inhalt" vonstatten gehen könnten. Jeder Verkäufer aber müsse das Wertpapier, gegebenenfalls ein ausgeliehenes, im Depot haben, weil er am Kassamarkt binnen zweier Tage seiner Lieferverpflichtung gegenüber dem Käufer nachkommen müsse.
Die Jury kritisiert außerdem die Formulierungen "Rentnerdemokratie". Dazu heißt es in der Begründung: "Als die Renten um ganze 1,1 Prozent erhöht werden sollten, malte der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog, selbst Bezieher satter Altersbezüge, das Schreckbild eines Staates, einer ‚Rentnerdemokratie', in der ‚die Alten die Jungen ausplündern'."
"Ein bedenkliches Verständnis der Grundrechte" kreidet die Jury dem Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt an. Er hatte Bürger, konkret die Politiker Gerhart Baum und Burkhard Hirsch, als "Karlsruhe-Touristen" diffamiert, die wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen schon einmal vor das Bundesverfassungsgericht gegangen waren und dies beim neuen BKA-Gesetz noch einmal tun könnten.
Die Wahl eines "Unworts des Jahres" erfolgte zum 18. Mal. Begründet wurde diese sprachkritische Aktion bereits 1991. Diesmal hatten sich 2.117 Einsenderinnen und Einsender aus dem In- und Ausland, auch aus Übersee, mit 1.129 verschiedenen Vorschlägen beteiligt. Verwertet wurden auch die Ergebnisse eigener Unwort-Sammlungen, unter anderen eines Leserforums der "Rheinischen Post".
Zeitgleich zum Unwort des Jahres wurde heute in Düsseldorf das Börsen-Unwort 2008 verkündet, gekürt von der Börse Düsseldorf und seit 2001 in Absprache mit Sprachkritischen Aktion "Unwort des Jahres" zur gleichen Stunde bekannt gegeben. Es lautet: "Leerverkauf". Dieser Begriff sei irreführend, so die Börse Düsseldorf, weil er befürchten lasse, dass Leerverkäufe ohne jeden "Inhalt" vonstatten gehen könnten. Jeder Verkäufer aber müsse das Wertpapier, gegebenenfalls ein ausgeliehenes, im Depot haben, weil er am Kassamarkt binnen zweier Tage seiner Lieferverpflichtung gegenüber dem Käufer nachkommen müsse.
20. Januar 2009, 17.23 Uhr
red
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