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Uni vor Gericht

Heute verhandelt der Wiesbadener Staatsgerichtshof erstmals über die Rechtmäßigkeit der allgemeinen Studiengebühren an der Frankfurter Goethe-Universität. Zeitgleich trifft der Senat der Hochschule eine Entscheidung zum Teilzeitstudium.
In Frankfurt nutzten im derzeit noch laufenden Wintersemester nach Angaben der Uni 748 Studierende diese Möglichkeit. Sie müssen sie meistenfalls um die Erziehung eines oder mehrerer Kinder neben dem Studium. Die Uni geht davon aus, dass, sollte der Staatsgerichtshof in Wiesbaden die Rechtmäßigkeit der Studiengebühren feststellen, die Anzahl der Teilzeitstudenten stark ansteigen wird. Schließlich zahlen diese Studierenden weniger Gebühren und haben länger Zeit fürs Studium, bevor dann die Langzeitgebühren erhoben werden.
Derzeit müssen Teilzeitstudierende an der Goethe-Uni die Hälfte der Semestergebühren, also 250 Euro, zahlen. Langzeitgebühren in Höhe von 500 bis 900 Euro pro Halbjahr werden fällig, wer die vorgesehene Studienzeit um drei oder vier Semester überzieht. Wie die Frankfurter Rundschau in ihrer Mittwochsausgabe berichtet, sollen auch Studierende, die neben dem Studium eine selbstständige Tätigkeit ausüben, zum Teilzeitstudium berechtigt sein.
Bislang die Voraussetzung für den Antrag ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von mindestens 14 und höchstens 28 Arbeitsstunden pro Woche.
Nicht angestastet werden soll die Regelung, wonach Studierende ein Teilzeitstudium aufnehmen können, wenn sie ein Kind oder einen anderen Angehörigen betreuen. Zudem können Referenten und Vorstandsmitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (Asta) einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Frankfurter Asta-Vorsitzende, Anja Engelholm, begrüßte es, wenn möglichst vielen Studierenden ein Teilzeitstudium ermöglicht werde. Allerdings müsse dies für jeden Studiengang möglich sein, schließlich seien gerade in einer Stadt wie Frankfurt, in der die Mieten hoch sind, seien Studenten darauf angewiesen, neben dem Studium zu arbeiten, so Engelholm.
Derzeit sind jedoch sieben Studiengänge von der Regelung ausgenommen: der Masterstudiengang Quantitative Economics (Fachbereich Wirtschaft), der Bachelor- und der Masterstudiengang Chemie, Chemie und Biologie auf Diplom, Biowissenschaften und Bioinformatik auf Bachelor.
Foto: Uni Frankfurt
 
13. Februar 2008, 13.04 Uhr
red
 
 
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