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U60311

Mildes Urteil für Prügel-Türsteher

Die Prügelattacke der ehemaligen Türsteher des Clubs U60311, in deren Folge ein Gast starb, war kein Totschlag. So entschied das Landgericht und verurteilte die zwei Haupttäter wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Überraschend milde ist die Strafe für die früheren Türsteher des inzwischen wegen Insolvenz geschlossenen Clubs U60311 ausgefallen. Die Männer hatten im April 2011 einen Gast zu Tode geprügelt. Dennoch sah das Landgericht in der Tat lediglich eine Körperverletzung mit Todesfolge. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert. Die Begründung lautet, die Täter haben zwar gewusst, dass der 31-jährige John Lee Heath aus Großbritannien sterben könnte, aber darauf vertraut, dass er nicht zu Tode kommt. Daher wurde der älteste der Täter (38), dessen Tritte in den Bauch des Briten nach Ansicht des Gerichts die Todesursache waren, zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sein 32-jähriger Kollege muss für sechs Jahre hinter Gitter.

Die beiden anderen Türsteher schlugen nicht selbst zu, sondern verhinderten nur, dass jemand dem Opfer zu Hilfe eilen konnte. Einer von ihnen wurde bereits vergangenes Jahr vom Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der jüngste war zur Tatzeit noch ein Jugendlicher. Er wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt. Absitzen muss er diese Zeit aber nicht, da er schon zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen hatte.

Bereits im September vergangenen Jahres hatte es ein Richterspruch gegeben. Die beiden Haupttäter bekamen wegen gemeinschaftlichen Totschlags zunächst zehneinhalb und neun Jahre lange Haftstrafe. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber wegen eines Formfehlers auf. In der Begründung hatte es geheißen, die Täter hätten spontan gehandelt und den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen. Beide ist gleichzeitig aber nicht möglich, entschied das Bundesverfassungsgericht. Auch eine „mangelnde Beweiserwägung“ war dem Landgericht angekreidet worden. So hat es etwa keine Besichtigung des Tatorts gegeben und Gedächtnisprotokolle von Beamten, die nach dem Vorfall vor Ort waren, wurde erst Tage später angefertigt.

Das Urteil dürfte vor allem für die Familie ein Schlag ins Gesicht sein. Die Mutter und die Geschwister des Getöteten hatten die Verhandlung aufmerksam verfolgt und auf eine Verurteilung wegen Totschlags gehofft.

Auch in einer anderen Sache beschäftigt das U60 die Richter. Seit der Schließung im Juni 2013 kämpfen die Betreiber dafür, ihren Club wieder öffnen zu dürfen. Die entscheidende Gerichtsverhandlung soll am 9. September stattfinden. Am 23. August können die Fans des legendären Techno-Clubs aber schon einmal in alter Manier feiern – bei der Party “We are U60311 @ Katana Club Frankfurt“. Der Katana Club wird dafür passend umgestylt – etwa mit einer LED-Decke wie sie einst in der U-Bar zu finden war und einer basslastigen Anlage. Das Line Up steht noch nicht fest, nur so viel ist klar: Die Einnahmen werden für die Anwälte des U60 und die Gerichtskosten verwendet. Der Eintritt kostet zehn Euro.

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8. Juli 2014, 11.09 Uhr
Christina Weber
 
 
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