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U-Bahn-Schläger erneut unter Verdacht
Der 18-jährige David L. wurde noch am Wochenende wegen Verdachts des versuchten Totschlags in Untersuchungshaft genommen. Der Ermittlungsrichter ging von Flucht- und Wiederholungsgefahr aus. Wegen des Vorfalls in Heddernheim am 06.01.2008 war der Jugendliche im März unter Einbeziehung früherer Verurteilungen zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt worden. Seine dagegen gerichtete Berufung hatte er am 23.07.2008 zurückgenommen. Der Haftbefehl in diesem Verfahren war am 09.04.2008 vom Oberlandesgericht Frankfurt/M aufgehoben worden, weil es den Haftgrund der Wiederholungsgefahr verneint hatte.
Der 18-jährige Simon G. wurde am 28.07.2008 aufgrund Haftbefehls vom 27.07.08 festgenommen, da er sich mit seinem Anwalt der Polizei gestellt hatte. Er war im Juni diesen Jahres zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt worden wegen verschiedener Straftaten u. a. auch gefährlicher Körperverletzung. Die Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung war gemäß § 27 des Jugendgerichtsgesetzes für sechs Monate aufgeschoben worden. Am 24.07.2008 stellte das Amtsgericht Frankfurt/M. aufgrund von Verstößen gegen erteilte Auflagen fest, dass die Jugendstrafe zu vollstrecken ist und eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht erfolgt. Wegen des Vorfalls vom 06.01.2008 war das Verfahren seinerzeit gegen ihn abgetrennt worden. Insoweit hat noch keine Hauptverhandlung stattgefunden. Er wird heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Quelle: Staatsanwaltschaft Frankfurt
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