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Türsteher im U60311-Prozess:

„Mein größter Fehler war, dass ich keinen Notarzt rief“

Vor etwa drei Jahren wurde ein Gast der Diskothek U60311 von mehreren Türstehern zu Tode geprügelt. Beim wiederaufgerollten Prozess sagte am Montag einer der Hauptangeklagten, Ömer H., recht anschaulich aus.
„Bevor ich aussage, möchte ich mich noch einmal entschuldigen“, sagt Ömer H. am Montag vor dem Landgericht. Im Jahr 2011 hat der ehemalige Türsteher des inzwischen geschlossenen Clubs U60311 mit seinem Kollegen Athanassios G. auf den britischen Besucher John Lee Heath eingeprügelt bis dieser seinen Verletzungen erlag. Auch zwei weitere Türsteher des Clubs waren daran beteiligt. Seit vergangener Woche wird der Prozess wiederaufgerollt.

Vor Gericht zeigt sich Ömer H. diesmal reuevoll. „Es ist jetzt drei Jahre her und es belastet mich immer noch jeden Tag“, so der 32-Jährige. „Die Angelegenheit ist sehr traurig und es gibt keine Worte dafür“. Dem Türsteher gegenüber saß die Mutter des Opfers. Sie ist Nebenklägerin im Prozess.

Ömer H. hat vor der Tat bereits zwölf Jahre in verschiedenen Diskotheken unter anderem im Darmstädter Orange Club als Türsteher gearbeitet. In seinem Job sei er schon öfter in gefährliche Situationen geraten, sagt er vor Gericht. Körperliche Stärke sei nicht immer das größte Problem. Er habe in den Jahren als Türsteher schon Leute mit den verschiedensten Waffen erlebt wie Messer, Pistolen oder Schlagstöcken. Eine Narbe quer über seiner Brust zeuge von einem Angriff durch einen betrunkenen Gast.

Zur Tatzeit habe er die körperliche Unterlegenheit und Schwäche von Heath erkannt. Er habe jedoch eine Bewaffnung des Gastes nicht ausgeschlossen. „Körperliche Schwäche ist nicht gleich ungefährlich“, so der Türsteher. Ömer H. und Athanassios G. sind beide sehr muskulös. Ömer H. selbst macht Body Building, während sein Kollege Boxer ist.

Bei seiner Aussage erhob sich Ömer H., positionierte sich vor den Richter und stellte die verschiedenen Positionen und Bewegungen während des damaligen Gerangels nach. Dabei sei er Athanassios G. zu Hilfe gekommen, ohne von der Unschuld des Disco-Besuchers zu wissen. Es sei sein Job, einem Kollegen zu helfen, so Ömer H. Er habe selbst nicht viel von seinem Kollegen gewusst oder mit ihm zu tun gehabt. Beim Gerangel, bei dem das Opfer noch bei Bewusstsein gewesen sei und sich gewehrt habe, seien sie im Gefecht zu Boden gegangen, wobei Ömer H. über ihm gelandet sei. Als John Lee Heath ihn geschlagen habe, habe er ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Über die Anzahl der Schläge macht der Türsteher keine Angaben. Als Ömer H. das Fehlverhalten seines Kollegen bemerkt hätte – der Boxer habe mehrfach auf das Gesicht und den Oberkörper des Gastes eingetreten – habe sich Ömer H. nach eigenen Angaben erhoben und den Tatort verlassen.

Sein größter Fehler sei gewesen, dass er nicht den Notarzt gerufen habe, so Ömer H. Er habe durch die Routine solcher Vorkommnisse in seinem Job die Lage unterschätzt. Dem Gericht wirft er vor, dass ihm im damaligen Prozess unterstellt worden war, er wäre sich der möglichen Todesfolge bewusst gewesen.

Am Ende des Prozesses erinnert der Richter die Angeklagten daran, dass sie die Prozesse nutzen könnten, um mit der Mutter zu reden und sich zu entschuldigen. Er macht auf die schwierige Lage der Nebenklägerin im Fall ihres Sohnes aufmerksam und sagt, er hoffe auf ein zufriedenstellendes Ergebnis für die Betroffene. Er räumt jedoch ein, dass sich das deutsche Recht im Hinblick auf die Angeklagten vom angelsächsischen Recht unterscheide. Die Mutter, die während des gesamten Prozesses geschwiegen hatte, sagte am Ende, sie wolle Gerechtigkeit für ihren toten Sohn.
 
25. März 2014, 12.01 Uhr
vat
 
 
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