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Ruanda ist ganz nah
Völkermordverhandlung in Frankfurt
Der ehemalige Bürgermeister einer ruandischen Gemeinde Onesphore R. muss sich bei einer Völkermordverhandlung in rund 40 Prozesstagen ab heute vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt verantworten.
Er soll laut Staatsanwaltschaft 1994, als Bürgermeister der Gemeinde Muvumba, im Norden Ruandas für drei Massaker verantwortlich gewesen sein, bei dem 3730 Menschen zu Tode kamen. Am 11. April 1994 soll er demnach angeordnet haben, in einer Kirche in Kiziguro 1200 Tutsi, welche Schutz vor Hutu-Milizen und Soldaten suchten, auf bestialische Art zu ermorden. Mit Gewehren, Macheten und anderem Werkzeug sollen die Hutu-Melizen auch bei dem dritten Massaker am 15. April 1994 mindestens 1.170 Tutsi-Flüchtlinge ermordet haben.
Das Onesphore R. sich nun vor dem Oberlandesgericht verantworten muss, ist dem Umstand geschuldet, dass er bereits seit 2002 als ruandischer Flüchtling in Deutschland lebt. Bei einer Auslieferung an ein ruandisches Tribunal Gericht könne jedoch nicht sichergestellt werden, dass der Angeklagte ein faires Verfahren bekäme, begründet die Bundesanwaltschaft ihre Entscheidung. Auch das UN-Gericht in Arusha (Tansania) war in diesem Fall keine Alternative, da sich die dortige Verhandlung zu dem Völkermord in Ruanda bereits in der Abwicklung befindet. Darüber hinaus sind laut dem geltenden Völkerrecht alle Staaten dazu verpflichtet, schwere Verbrechen wie Völkermord zu ahnden, egal wo sie begangen wurden.
Zu der Verhandlung in Frankfurt sind während der 40 Verhandlungstage rund 52 Zeugen geladen, mit deren Hilfe es zu ermitteln gilt, ob der Angeklagte in Absicht handelte und demnach „ eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“ beabsichtigte. Trifft Paragraf 220a des Strafgesetzbuch (welcher in diesem Fall noch angewandt wird) zu, droht Onesphore R. im Falle einer Verurteilung, eine lebenslange Haftstrafe.
Das Onesphore R. sich nun vor dem Oberlandesgericht verantworten muss, ist dem Umstand geschuldet, dass er bereits seit 2002 als ruandischer Flüchtling in Deutschland lebt. Bei einer Auslieferung an ein ruandisches Tribunal Gericht könne jedoch nicht sichergestellt werden, dass der Angeklagte ein faires Verfahren bekäme, begründet die Bundesanwaltschaft ihre Entscheidung. Auch das UN-Gericht in Arusha (Tansania) war in diesem Fall keine Alternative, da sich die dortige Verhandlung zu dem Völkermord in Ruanda bereits in der Abwicklung befindet. Darüber hinaus sind laut dem geltenden Völkerrecht alle Staaten dazu verpflichtet, schwere Verbrechen wie Völkermord zu ahnden, egal wo sie begangen wurden.
Zu der Verhandlung in Frankfurt sind während der 40 Verhandlungstage rund 52 Zeugen geladen, mit deren Hilfe es zu ermitteln gilt, ob der Angeklagte in Absicht handelte und demnach „ eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“ beabsichtigte. Trifft Paragraf 220a des Strafgesetzbuch (welcher in diesem Fall noch angewandt wird) zu, droht Onesphore R. im Falle einer Verurteilung, eine lebenslange Haftstrafe.
18. Januar 2011, 11.01 Uhr
Franziska Jung
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Text: sie / Foto: © visit frankfurt/Holger Ullmann
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