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RMV gibt Fahrzeitgarantie
Das Angebot gilt für alle U- und Straßenbahnen in den Tarifgebieten 50 (Frankfurt), 36 (Offenbach), 35 (Langen), 40 (Darmstadt), 41 (Dieburg) und 39 (Seeheim-Jugenheim) inklusive der Regionalbuslinien des RMV. S-Bahnen und Regionalzüge sind von der Garantie ausgenommen. Wer mit einer Einzelfahrkarte unterwegs war, bekommt den vollen Betrag bis zur Preisstufe 4 für dieses Ticket erstattet. Hat man eine Zeitkarte, wird ein anteiliger Betrag erstattet, maximal bis zur ihrem tatsächlichen Kaufpreis. Wahlweise können auch Taxikosten nach Vorlage einer Quittung bis zu einer Höhe von 15 Euro erstattet werden, wenn die zehn Minuten verspätete Fahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel nach 21 Uhr stattgefunden hat. In einem solchen Fall kann man wählen, ob man das Fahrtentgelt erstattet, oder den Taxizuschuss haben möchte.
Quelle: RMV
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