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Foto: Symbolbild © Adobe Stock/kristina rütten
Foto: Symbolbild © Adobe Stock/kristina rütten

Ministerpräsidenten-Konferenz

Länder beschließen flächendeckende 2G-Regelung

Bund und Länder haben sich auf einheitliche und verschärfte Maßnahmen in der Corona-Pandemie geeinigt. Neben einer flächendeckenden 2G-Regelung soll es auch eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen geben. Am Freitag tagt das hessische Corona-Kabinett.
Bund und Länder haben sich am Donnerstag auf einheitliche Regelungen im Umgang mit der Corona-Pandemie geeinigt. Vor allem für Ungeimpfte soll es demnach zu deutlichen Einschränkungen im Alltag kommen. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) erklärte, man wolle mit dem Beschluss dem Ernst der Lage gerecht werden und ein höheres Schutzniveau erreichen, ohne bestimmte Bereiche schließen zu müssen. In einer Sondersitzung des hessischen Corona-Kabinetts soll am Freitag über die Umsetzung der neuen Beschlüsse beraten werden, bevor diese voraussichtlich Mitte nächster Woche in Kraft treten könnten.

Flächendeckend 2G

Um den steigenden Infektionszahlen entgegenzuwirken, haben Bund und Länder unter anderem eine flächendeckende 2G-Regelung beschlossen. Grundlage dafür ist die Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland. Ab einem Wert von 3 soll dann bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in der Gastronomie und weiteren Veranstaltungen in Innenräumen 2G gelten. Auch in Hotels oder Einrichtungen im Bereich Freizeit, Sport und Kultur haben dann nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Für körpernahe Dienstleistungen, beispielsweise beim Friseurbesuch, gilt ebenfalls die 2G-Regelung.

Ab einer Hospitalisierungsrate von 6 sollen die Maßnahmen noch weiter verschärft werden. An „Orten mit hohem Ansteckungsrisiko“, beispielsweise in Clubs oder Bars, müssen Geimpfte und Genesene dann zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest (2G+) vorweisen. Ab einem Wert von 9 sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Aktuell liegt die Hospitalisierungsrate in Hessen bei 4,8. Für Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte soll es keine Personenbeschränkungen geben. Der Ministerpräsident appellierte hierbei erneut an die Vernunft der Menschen, sich an die vor Ort geltenden Hygienekonzepte mit Abstandsregeln und Maskenpflicht zu halten.

3G am Arbeitsplatz und im ÖPNV

Wie schon in dem am Donnerstag vom Bundestag verabschiedeten Infektionsschutzgesetz, wird auch im Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz die 3G-Regelung am Arbeitsplatz sowie eine Homeoffice-Pflicht festgeschrieben. Auch auf die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie (geimpftes und ungeimpftes) Personal in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern haben sich die Länder geeinigt, ebenso wie auf die 3G-Regelung im Nah- und Fernverkehr. Die Kontrollen der neuen Regelungen sollen künftig verschärft werden. In Hessen soll dabei auch die Landespolizei zum Einsatz kommen, um Kommunen und Verkehrsbetriebe zu unterstützen, erklärte Bouffier.

Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen

Für das gesamte Personal in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie bei mobilen Pflegediensten soll es künftig zudem eine Impfpflicht geben. Überall dort, wo ein intensiver Kontakt zu den sogenannten vulnerablen Gruppen bestehe, sei eine Impfpflicht ein „ganz entscheidender Schritt“ erklärte Volker Bouffier.

Mehr Impfmöglichkeiten für „Booster-Impfung“

Für ebenso entscheidend gilt die Auffrischimpfung, die mit einer Ausweitung der Impfmöglichkeiten mehr Fahrt aufnehmen soll. „Wichtig ist, dass wir jetzt überall sehr schnell entsprechende Angebote zum Impfen schaffen“, so Bouffier. Demnach sollen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte künftig auch durch spezielle Impfstützpunkte überall im Land sowie durch weitere mobile Angebote unterstützt werden.
 
19. November 2021, 11.23 Uhr
Laura Oehl
 
Laura Oehl
Jahrgang 1994, Studium der Musikwissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt, Journalismus-Master an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, seit Dezember 2020 beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Laura Oehl >>
 
 
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