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Foto: AdobeStock/spuno
Foto: AdobeStock/spuno

Inzidenzwert über 100

Ab Mittwoch erneut schärfere Regelungen in Frankfurt

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Frankfurt liegt seit mehreren Tagen über der Marke von 100, ab Mittwoch tritt dementsprechend die neue Allgemeinverfügung der Stadt in Kraft. Parallel dazu beginnen die ersten Auffrischungsimpfungen in Hessen.
Fünf Städte und Kreise in Hessen haben bei der Corona-Inzidenz wieder die Marke von 100 überschritten – darunter auch Frankfurt und Offenbach. Während die Stadt Offenbach bereits am vergangenen Wochenende verschärfte Maßnahmen eingeleitet hat, tritt in Frankfurt ab Mittwoch, den 1. September, eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Diese sieht verschärfte Maßnahmen für Gastronomie und öffentliche Veranstaltungen vor. Nicht betroffen sind öffentlicher Nahverkehr, Einzelhandel sowie allgemeine Kontaktbeschränkungen.

Wie bereits vorab von Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Bündnis 90/Die Grünen) angekündigt, sieht die Verfügung unter anderem eine Verschärfung der 3G-Regelung vor. Dementsprechend ist künftig ein negativer Testnachweis für alle, die weder geimpft noch genesen sind, zum Einlass in Kultur- oder Freizeiteinrichtungen sowie Sportstätten (auch im Freien), im Innen- und Außenbereich der Gastronomie sowie bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen notwendig. Das Gleiche gilt auch für private Feiern in öffentlichen Räumen und im Freien bei mehr als 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Um Tanzlokale, Clubs und „ähnliche Einrichtungen im Freien“ sowie Prostitutionsstätten betreten zu dürfen, ist zudem ein negativer PCR-Test für nicht genesene oder geimpfte Personen erforderlich.

Eine Verschärfung der Maskenpflicht ist bei körpernahen Dienstleistungen vorgesehen: Dort müssen fortan FFP2-Masken sowohl von Kundinnen und Kunden wie auch dem Personal getragen werden. Gleiches gilt für nicht geimpftes oder genesenes Personal in Senioren- und Pflegeheimen. Eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV, wie sie in Offenbach gilt, ist in Frankfurt bislang nicht vorgesehen.

Mit der neuen Allgemeinverfügung werden auch öffentliche Veranstaltungen eingegrenzt: In Innenräumen sind nur noch 100, im Freien 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen. Genesene und Geimpfte zählen nicht mit. Bei höheren Teilnehmerzahlen ist eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde erforderlich.

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) lag die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt am Mittwochmorgen bei 121,8. Das Gesundheitsamt meldete dem RKI 276 Neuinfektionen mit dem Coronavirus binnen 24 Stunden. Bereits am Samstag hatte der Inzidenzwert erstmals wieder die Grenze von 100 überschritten. Parallel dazu steigt auch die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz weiter an und liegt nun bei 85,6, am Vortag lag sie bei 74,8. Dem RKI wurden insgesamt 1630 Neuinfektionen in Hessen binnen 24 Stunden gemeldet.

Auffrischimpfungen in Hessen beginnen

Aufgrund der steigenden Zahlen beginnen in Hessen ab sofort auch die ersten Auffrischimpfungen. Das Angebot richtet sich zunächst an Menschen ab 80 Jahre sowie alle mit einem erhöhten Risiko. Dazu zählen unter anderem jene mit geschwächtem Immunsystem sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder einer Behinderung. „Geimpft wird durch die Hausärztinnen und Hausärzte vor Ort in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen. Außerdem können die mobilen Teams der Impfzentren unterstützen“, teilte Hessens Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) mit. Pflegebedürftige und Seniorinnen und Senioren über 80 Jahre, die zuhause leben, können sich laut Klose an ihre Hausärztinnen und Hausärzte wenden. Darüber hinaus könne die dritte Dosis auch in den Impfzentren verabreicht werden.
 
1. September 2021, 12.22 Uhr
sie
 
 
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