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Inzidenz bei 70
Frankfurt verschärft die Corona-Regeln
Seit dieser Woche liegt die Sieben-Tages-Inzidenz in Frankfurt über der Grenzmarke von 50, am Freitag erreichte sie einen Wert von 70. Ab Freitag gelten deshalb in Frankfurt verschärfte Einschränkungen, vor allem für Kultur, Veranstaltungen und Gastronomie.
Die Inzidenz in Frankfurt ist erneut gestiegen. Am Freitag erreichte sie laut Robert-Koch-Institut (RKI) einen Wert von 70. Im Vergleich zum Vortag meldete das Frankfurter Gesundheitsamt dem RKI 238 Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Bereits seit Sonntag bewegte sich die Inzidenz um den Grenzwert von 50. Die Stadt Frankfurt hat deshalb per Allgemeinverfügung erneut verschärfte Einschränkungen festgelegt, die seit Freitag gelten.
Für Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab 25 Personen gilt: Bei bis zu 250 Teilnehmer:innen in Innenräumen oder bis zu 500 Teilnehmer:innen draußen können die Veranstaltungen auch ohne Genehmigung durchgeführt werden. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit. Bei größeren Veranstaltungen ist eine Genehmigung vonseiten des Gesundheitsamtes nötig. Für alle Zusammenkünfte in Innenräumen, beispielsweise Veranstaltungen, Messen oder Kulturangebote, mit mehr als 25 Personen inklusive Geimpfter und Genesener muss allerdings ein aktueller Negativnachweis (geimpft, genesen oder getestet) vorgelegt werden. Das gilt auch für private Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen.
Ein Negativnachweis ist auch in vielen weiteren Bereichen des Alltags wieder notwendig. So zum Beispiel in der Innengastronomie, in den Innenräumen von Kultur-, Freizeit- und Sportstätten des Amateursports, bei körpernahen Dienstleistungen, in Spielbanken und Spielhallen sowie beim Besuch von Einrichtungen der Behindertenhilfe. Für längere Übernachtungsaufenthalte, beispielsweise in Hotels, muss bei der Anreise ein Test sowie zweimal wöchentlich ein Negativnachweis vorgelegt werden.
Überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, gilt seit Freitag wieder Maskenpflicht. Über die Regeln der Stadt hinaus gelten auch die seit Donnerstag gültigen Bestimmungen des Landes. Fällt die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 50, kann die Allgemeinverfügung der Stadt wieder aufgehoben werden.
Laut Stadt treten die Neuinfektionen mit dem Coronavirus derzeit vor allem bei 20- bis 39-jährigen Bürger:innen auf. In dieser Gruppe sei es in den vergangenen Wochen zu einem stabil hohen Anteil von etwa 50 Prozent der Fallmeldungen gekommen. Zudem sei der Anteil der „reiseassoziierten Fälle“ zuletzt erkennbar angestiegen. Das Gesundheitsamt appelliert daher weiterhin an alle Frankfurterinnen und Frankfurter, sich an die AHA-Regeln zu halten und – falls noch nicht geschehen – sich impfen zu lassen.
Für Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab 25 Personen gilt: Bei bis zu 250 Teilnehmer:innen in Innenräumen oder bis zu 500 Teilnehmer:innen draußen können die Veranstaltungen auch ohne Genehmigung durchgeführt werden. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit. Bei größeren Veranstaltungen ist eine Genehmigung vonseiten des Gesundheitsamtes nötig. Für alle Zusammenkünfte in Innenräumen, beispielsweise Veranstaltungen, Messen oder Kulturangebote, mit mehr als 25 Personen inklusive Geimpfter und Genesener muss allerdings ein aktueller Negativnachweis (geimpft, genesen oder getestet) vorgelegt werden. Das gilt auch für private Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen.
Ein Negativnachweis ist auch in vielen weiteren Bereichen des Alltags wieder notwendig. So zum Beispiel in der Innengastronomie, in den Innenräumen von Kultur-, Freizeit- und Sportstätten des Amateursports, bei körpernahen Dienstleistungen, in Spielbanken und Spielhallen sowie beim Besuch von Einrichtungen der Behindertenhilfe. Für längere Übernachtungsaufenthalte, beispielsweise in Hotels, muss bei der Anreise ein Test sowie zweimal wöchentlich ein Negativnachweis vorgelegt werden.
Überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, gilt seit Freitag wieder Maskenpflicht. Über die Regeln der Stadt hinaus gelten auch die seit Donnerstag gültigen Bestimmungen des Landes. Fällt die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 50, kann die Allgemeinverfügung der Stadt wieder aufgehoben werden.
Laut Stadt treten die Neuinfektionen mit dem Coronavirus derzeit vor allem bei 20- bis 39-jährigen Bürger:innen auf. In dieser Gruppe sei es in den vergangenen Wochen zu einem stabil hohen Anteil von etwa 50 Prozent der Fallmeldungen gekommen. Zudem sei der Anteil der „reiseassoziierten Fälle“ zuletzt erkennbar angestiegen. Das Gesundheitsamt appelliert daher weiterhin an alle Frankfurterinnen und Frankfurter, sich an die AHA-Regeln zu halten und – falls noch nicht geschehen – sich impfen zu lassen.
20. August 2021, 11.58 Uhr
loe
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Text: sie / Foto: © visit frankfurt/Holger Ullmann
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