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Hauseigentümer müssen die Gehwege tagsüber selbst räumen und streuen

Der Winter hat neben seinen schönen auch seine beschwerlichen Seiten. Schnee und Eis machen den Weg zum Bäcker und die Fahrt zur Arbeit häufig zur gefährlichen Rutschpartie. Um die Gefahren so klein wie möglich zu halten, muss konsequent geräumt und gestreut werden – auf den Straßen wie auf den Gehwegen.

Wichtige Fahrbahnen und öffentliche Plätze hält die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) schneefrei. Sie räumt und streut aber nicht überall im Stadtgebiet, es muss daher mit teilweise ungeräumten Straßen gerechnet werden.

Gehwege werden von der FES nicht geräumt. Dafür sind die Straßenanlieger – also die Eigentümer der Häuser und Grundstücke an den Gehwegen – selbst verantwortlich. Sie müssen die Bürgersteige zwischen 7 und 22 Uhr begehbar halten, sie also von Eis und Schnee befreien. Bei Glätte sollten Sand oder Feinsplitt zur Abstumpfung verwendet werden. Streusalz bitte nur im Notfall einsetzen.

Die Stadt Frankfurt am Main hat die Sicherheit der Gehwege mit im Blick – die Stadtpolizei des Ordnungsamtes wirft bei ihren Streifgängen immer ein Auge darauf und informiert bei Gefahr das Umweltamt. Denn dieses kann im Notfall eingreifen, wenn ein Hauseigentümer seiner Räumpflicht nicht ausreichend nachkommt. Die Kosten, die durch eine „Ersatzräumung“ entstehen, muss der Hauseigentümer tragen.

Wer auf einen glatten oder ungeräumten Gehweg hinweisen möchte, kann dies am schnellsten durch einen Anruf beim Umwelttelefon des Umweltamtes unter der Nummer 069/212-39100. Auch eine E-Mail an umwelttelefon@stadt-frankfurt.de ist möglich.

Quelle: pia, Foto: wiki
 
8. Januar 2009, 08.24 Uhr
red
 
 
Fotogalerie:
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