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Gebührengegner sehen sich bestätigt
Nach der ersten Anhörung zur Verfassungsklage gegen das hessische Studiengebührengesetz, die heute vor dem hessischen Staatsgerichtshof statt fand, erklärt Andre Schnepper, Bundesgeschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren:
„Nach dem Verlauf der Anhörung bin ich mir sicher, dass der hessische Staatsgerichtshof die inzwischen abgewählte Landesregierung in ihre Schranken verweisen wird. Koch und Corts wollten mit dem Kopf durch die Wand, aber auch sie können sich nicht einfach über die Verfassung stellen.“ Die überwiegend kritischen Nachfragen der Richter ließen hoffen, dass sie die Auffassung des Verwaltungsgerichtes Giessen bestätigen werden, das hessische Studiengebührengesetz sei verfassungswidrig.
In der Verhandlung habe die Landesregierung nicht klar machen können, wie ihr Darlehenssystem die von der Landesverfassung garantierte Schulgeldfreiheit erfüllen könne, so Schnepper weiter. Auf entsprechende Nachfragen seien die Vertreter der Landesregierung sichtbar ins Schwimmen geraten.
„Nach dem Verlauf der Anhörung bin ich mir sicher, dass der hessische Staatsgerichtshof die inzwischen abgewählte Landesregierung in ihre Schranken verweisen wird. Koch und Corts wollten mit dem Kopf durch die Wand, aber auch sie können sich nicht einfach über die Verfassung stellen.“ Die überwiegend kritischen Nachfragen der Richter ließen hoffen, dass sie die Auffassung des Verwaltungsgerichtes Giessen bestätigen werden, das hessische Studiengebührengesetz sei verfassungswidrig.
In der Verhandlung habe die Landesregierung nicht klar machen können, wie ihr Darlehenssystem die von der Landesverfassung garantierte Schulgeldfreiheit erfüllen könne, so Schnepper weiter. Auf entsprechende Nachfragen seien die Vertreter der Landesregierung sichtbar ins Schwimmen geraten.
Die vorliegende Klage war im vergangenen Jahr von den Studierendenschaften und dem Aktionsbündnis gegen Studiengebühren sowie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft initiiert worden. Über 70.000 wahlberechtigte Bürger hatten ihre Unterschrift geleistet, damit sie eingereicht werden konnte. Im Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage, ob die Erhebung der Gebühren gegen Artikel 59 der hessischen Landesverfassung verstößt und somit rechtswidrig ist. Artikel 59 der Verfassung sieht vor, dass in allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht grundsätzlich unentgeltlich ist.
Quelle: Aktionsbündnis gegen Studiengebühren
Foto: U.Herbert/ pixelio.de
13. Februar 2008, 18.34 Uhr
red
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