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Gäfgens Beschwerde abgewiesen
Die Klage des wegen Entführung und Mordes an Jakob von Metzler verurteilten Magnus Gäfgen ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgewiesen worden. Die Richter in Straßburg argumentierten in ihrem Urteil, dass Deutschland weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen habe.
Gäfgen hatte 2002 erst nach Androhung von Gewalt durch die Polizei das Versteck des entführten und bereits verstorbenen Kindes preisgegeben. Das Gericht in Straßburg befand nun desweiteren, dass die deutschen Gerichte das erlittene Unrecht des Beschwerdeführers ausreichend wiedergutgemacht hätten, so dass Gäfgen nicht weiter behaupten könne, er sei Opfer einer Verletzung des Folterverbots gewesen. Auch das deutsche Gerichtsverfahren sei nicht unfair gewesen, wie Gäfgen geklagt hatte. Letztlich sei das erneute, freiwillige Geständnis die Grundlage für das Urteil des Frankfurter Landgerichtes gewesen.
30. Juni 2008, 14.26 Uhr
red
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Text: sie / Foto: © visit frankfurt/Holger Ullmann
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