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Frankfurter IHK gegen Umweltzone
Frankfurter Industrie- und Handelskammer (IHK) lehnt den vorgelegten Aktionsplan zur Einführung einer Umweltzone zum 1. Oktober ab. Zwar seien gesundheitsfördernde und umweltentlastende Maßnahmen prinzipiell zu begrüßen, allerdings brauche man dafür ein ausgewogenes Konzept, das auch Fragen der Stadtentwicklung und der Wirtschaftsförderung berücksichtige. Ein solches beinhalte der vorliegende Aktionsplan nicht. Alle Maßnahmen müssen verursachergerecht und verhältnismäßig sein. Die Unternehmer brauchen verlässliche und rechtsverbindliche Rahmenbedingungen.
Nach Ansicht der IHK-Experten sei die Verbesserung der Luftqualität eine langfristige Aufgabe, die vor allem der Bekämpfung an den Quellen bedürfe. Allerdings versuchten Umweltzonen das Problem auf der Immissionsseite zu lösen, erfolgreiche Maßnahmen müssten jedoch die Emission reduzieren. Eine Verzahnung mit den ab 2010 ins Haus stehenden gemittelten Immissionsgrenzwerten, wie beispielsweise der Stickstoffoxid-Problematik, finde nicht statt. Durch die Einrichtung einer Umweltzone werde es vielmehr zu einer Verkehrsverlagerung an die Autobahngrenzen A 5, A 3, A 661 und zu zusätzlichen Kosten für das Güterkraftverkehrsgewerbe kommen, heißt es.
Zudem werde die Umweltzone zu einem erheblichen Kaufkraftabfluss führen, da das Umland mit seinen Einkaufszentren bequeme Alternativen bietet und der Wirtschaftsstandort Frankfurt an Attraktivität verlieren wird.
Daher ist die IHK Frankfurt der Meinung, dass die Ergebnisse der bereits eingeführten Umweltzonen in den einzelnen Städten zu analysieren sind und dann eine einheitliche bundesweite Lösung anzustreben ist. Die IHK fordert für gewerbliche Antragsteller unbefristete Ausnahmezulassungen sowie die Gebühren für Ausnahmezulassungen deutlich zu senken. Städte mit Umweltzonen sollten ihre Ausnahmezulassungen gegenseitig anerkennen und auf zusätzliche Anträge verzichten. Außerdem sollten ausländische Touristenverkehre generell von den Fahrverboten ausgenommen werden.
Sollte es dennoch zur Einführung einer Umweltzone zum 1. Oktober kommen, müssten großzügige sowie sach- und praxisgerechte Ausnahme- und Übergangsregelungen für das Gewerbe geschaffen werden, so dass die Betroffenen nicht mit finanziellen und wettbewerbsverzerrenden Belastungen konfrontiert werden, die bis hin zur Gefährdung ihrer Existenz führen können, so die IHA Frankfurt. Der im Entwurf enthaltene Ausnahmekatalog erfülle diese Anforderungen nicht. Zumal die Unternehmer ständig in ihren Fuhrpark investieren, sollte die Politik nicht in diesen Entscheidungsprozess eingreifen.
Foto: pixelio
Nach Ansicht der IHK-Experten sei die Verbesserung der Luftqualität eine langfristige Aufgabe, die vor allem der Bekämpfung an den Quellen bedürfe. Allerdings versuchten Umweltzonen das Problem auf der Immissionsseite zu lösen, erfolgreiche Maßnahmen müssten jedoch die Emission reduzieren. Eine Verzahnung mit den ab 2010 ins Haus stehenden gemittelten Immissionsgrenzwerten, wie beispielsweise der Stickstoffoxid-Problematik, finde nicht statt. Durch die Einrichtung einer Umweltzone werde es vielmehr zu einer Verkehrsverlagerung an die Autobahngrenzen A 5, A 3, A 661 und zu zusätzlichen Kosten für das Güterkraftverkehrsgewerbe kommen, heißt es.
Zudem werde die Umweltzone zu einem erheblichen Kaufkraftabfluss führen, da das Umland mit seinen Einkaufszentren bequeme Alternativen bietet und der Wirtschaftsstandort Frankfurt an Attraktivität verlieren wird.
Daher ist die IHK Frankfurt der Meinung, dass die Ergebnisse der bereits eingeführten Umweltzonen in den einzelnen Städten zu analysieren sind und dann eine einheitliche bundesweite Lösung anzustreben ist. Die IHK fordert für gewerbliche Antragsteller unbefristete Ausnahmezulassungen sowie die Gebühren für Ausnahmezulassungen deutlich zu senken. Städte mit Umweltzonen sollten ihre Ausnahmezulassungen gegenseitig anerkennen und auf zusätzliche Anträge verzichten. Außerdem sollten ausländische Touristenverkehre generell von den Fahrverboten ausgenommen werden.
Sollte es dennoch zur Einführung einer Umweltzone zum 1. Oktober kommen, müssten großzügige sowie sach- und praxisgerechte Ausnahme- und Übergangsregelungen für das Gewerbe geschaffen werden, so dass die Betroffenen nicht mit finanziellen und wettbewerbsverzerrenden Belastungen konfrontiert werden, die bis hin zur Gefährdung ihrer Existenz führen können, so die IHA Frankfurt. Der im Entwurf enthaltene Ausnahmekatalog erfülle diese Anforderungen nicht. Zumal die Unternehmer ständig in ihren Fuhrpark investieren, sollte die Politik nicht in diesen Entscheidungsprozess eingreifen.
Foto: pixelio
14. Juli 2008, 18.37 Uhr
red
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Text: sie / Foto: © visit frankfurt/Holger Ullmann
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