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Erbstreit beendet?

Schubert-Witwe ist Alleinerbin

Die Witwe des Ehrenbürgers Bruno H. Schubert, Meharit Schubert, hat den Rechtsstreit gegen die Stiftung gewonnen. Die Richterin Christina Sommer entschied zu Gunsten der Klägerin: Sie ist alleinige Erbin.
Medienrummel beim Frankfurter Landgericht. Das Urteil in dem Rechtsstreit um das Erbe des verstorbenen Bruno H. Schubert, das in den vergangenen Monaten für reichliche Schlagzeilen sorgte, sollte verkündet werden. Das sprach sich schnell herum. Selbst der Sicherheitsbeamte am Eingang wusste Bescheid und verkündete: „Sie sind umsonst gekommen. Die Meharit wird nicht da sein.“ Und er sollte Recht behalten. Weder die klagende Witwe Meharit Schubert und ihr Anwalt, noch die beklagte Partei, die Schubert-Stiftung, ließen sich blicken. Und so verkündete Richterin Christina Sommer: „Die Klägerin ist Alleinerbin.“ Soll heißen: Meharit Schubert bekommt alles. Die Schubert-Stiftung, vertreten durch den unehelichen Sohn des ehemaligen Brauerei-Chefs, Hanns Peter Nerger, geht leer aus. Was die 27-Jährige Witwe erbt, weiß man nicht. Dies sei auch nicht Gegenstand des Streits gewesen. Die einzige Frage war lediglich, wer die Hinterlassenschaft bekommt und wer nicht.

Die von dem Frankfurter Ehrenbürger Bruno H. Schubert gegründete Stiftung beanspruchte nämlich das Erbe für sich. Dabei bezog man sich auf einen Erbvertrag, den Schubert 2002 mit seiner damaligen Ehefrau Inge notariell beglaubigen ließ. Die Umweltstiftung wurde als Alleinerbin eingesetzt. Doch nach dem Tod der Ehefrau und der Hochzeit mit Meharit hatte der am 17. Oktober 2010 Verstorbene den Erbvertrag angefochten. Seine neue Gattin sollte Alleinerbin werden – vorausgesetzt sie pflege ihn bis zum Tode. Und dies sieht das Gericht als gegeben an. „Meharit Schubert wohnte im Hause des Erblassers und hat ihn bis zum Schluss gepflegt“, so Christina Sommer.

Auch wenn Meharit diesen Streit vorerst gewonnen hat. Für sie ist die Geschichte noch längst nicht ausgestanden. Immerhin ermittelt gerade die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung gegen sie. Was sogleich der Anwalt der Schubert-Stiftung, Claus Vester, zum Anlass nahm, eine Entscheidung über das Erbe auszusetzen bis das Ermittlungsverfahren beendet ist. Doch darauf ließ sich Richterin Christina Sommer nicht ein. „Die in den Raum gestellte Straftat ist reine Spekulation und das Verfahren der Staatsanwaltschaft richtet sich gegen Unbekannt“, begründet Sommer.

Das Urteil wird den beiden Parteien nun durch ihre Anwälte zugeschickt. Ob dies das Ende des Rechtsstreits ist? Das bleibt fraglich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann mit der Berufung zum Oberlandesgericht angefochten werden.
 
30. September 2011, 11.00 Uhr
jlo
 
 
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