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Eintracht zu 40.000 Euro Strafe verurteilt

Das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes hat Eintracht Frankfurt am heutigen Freitagmittag wegen der pyrotechnischen Vorfälle im Fanblock beim vergangenen Auswärtsspiel in Karlsruhe zu einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro verurteilt.

Eintracht Frankfurt hatte einem gleichlautenden Antrag des Kontrollausschusses zuvor zugestimmt. Das Gericht wertete strafmildernd zugunsten von Eintracht Frankfurt insbesondere das Bündel an Sofort-Maßnahmen, mit denen auf die Vorkommnisse seitens des Clubs reagiert wurde. Das Sportgericht wies dabei unmissverständlich daraufhin, dass im Wiederholungsfalle nunmehr unmittelbar die Verhängung einer Platzsperre oder eines sogenannten „Geisterspiels“ drohe.

Eintracht Frankfurt fordert erneut alle Anhänger auf, derartige Aktionen zukünftig zu unterlassen und vor allem solche Aktionen weder zu fördern noch zu beklatschen. Die Strafen werden zunehmend härter und enden zwangsläufig in den vom Sportgericht angedrohten Maßnahmen.

Eine Platzsperre, ein „Geisterspiel“ oder – unter bestimmten Umständen – auch ein Punktabzug gefährden unabhängig von den wirtschaftlichen Folgen und der Imageschädigung den sportlichen Erfolg und die Zukunft von Eintracht Frankfurt. „Diesen Schaden von Eintracht Frankfurt abzuwenden, ist nicht nur die Aufgabe von uns als Verantwortliche, sondern auch die Pflicht eines jeden Anhängers von Eintracht Frankfurt“, so der innerhalb des AG-Vorstandes für Fanbelange zuständige Klaus Lötzbeier.

Quelle: Eintracht Frankfurt
 
27. Februar 2009, 17.15 Uhr
Jasmin_Takim
 
 
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