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Eck-Kneipen dürfen wieder qualmen
Der Jubel bei den Wirten von Eck-Kneipen dürfte groß sein. Denn heute Vormittag kippte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Rauchverbot für inhabergeführte Einraum-Kneipen mit der Begründung, das Verbot verletze das Grundrecht auf freie Berufsausübung. Ein absolutes Rauchverbot sei nur möglich, wenn es auch für große Gaststätten ohne Ausnahme, also ohne ausweisbare Raucherräume, gelte. Das Urteil bezieht sich auf Klagen von Gastwirten in Baden-Württemberg und Berlin.
Das Land Hessen hat angekündigt, das Rauchen in Eckkneipen ab sofort wieder zu erlauben. Solche Kneipen müssen kleiner als 75 Quadratmeter und als Raucherkneipe deklariert sein. Das Verfassungsgericht hat den Ländern bis Ende 2009 Zeit gegeben, ihre Gesetzgebungen entsprechend dem Urteil zu verändern.
Foto: A.Dreher/pixelio
30. Juli 2008, 12.32 Uhr
red
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