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Dachklammerung reicht aus
VGH weist Wirbelschleppen-Klage ab
Der VGH hat die Eilanträge der Stadt Flörsheim und vierer Einwohner abgewiesen, den Betrieb der Nordwestlandebahn am Flughafen einzuschränken. Trotz der Wirbelschleppen-Problematik ...
Das Problem seien die schweren Flugzeuge: jene, die ein Gesamtgewicht von mehr als 136.000 Kilo haben und solche des Flugzeugtyps Boeing 757. Diese verursachten in erhöhtem Maße Wirbelschleppen, die in Flörsheim immer wieder Dachziegel von den Häusern reißen würden, waren sich die Kläger sicher. Deshlab sollten diese nicht mehr auf der Nordwestlandebahn landen dürfen. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen (VGH) wies die Klagen am Dienstag allerdings ab – obwohl das Gericht Anzeichen dafür sieht, dass „deutlich höhere Gefahren durch Wirbelschleppen“ drohen, als bisher angenommen.
Die Stadt Flörsheim und vier Einwohner hatten beim VGH Eilanträge eingereicht, weil immer wieder Dachziegel in Flörsheim von den Häusern fielen. Das Gericht befand nun, dass der Problematik mit Dachklammerungen begegnet werden könne. Eben dies tut die Fraport AG, nachdem das Land Hessen sie verpflichtet hatte, im ausgewiesenen, offiziell gefährderten Gebiet seit dem 28. Juni. 3.000 Häuser sind so bereits gegen die Wirbelschleppen gesichert worden. Der VGH geht davon aus, dass dadurch „von einer schnellen und deutlichen Verringerung des Gefahrenpotentials auszugehen“ sei. Eine weitgehende Betriebseinschränkung, wie von den Klägern gefordert, sei hingegen unverhältnismäßig.
Nicht äußern wollte sich das Gericht hingegen zu dem Vorwurf, ob das gefährderte Gebiet größer sei als angegeben. Eine Entscheidung darüber müsse in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.
Die Stadt Flörsheim und vier Einwohner hatten beim VGH Eilanträge eingereicht, weil immer wieder Dachziegel in Flörsheim von den Häusern fielen. Das Gericht befand nun, dass der Problematik mit Dachklammerungen begegnet werden könne. Eben dies tut die Fraport AG, nachdem das Land Hessen sie verpflichtet hatte, im ausgewiesenen, offiziell gefährderten Gebiet seit dem 28. Juni. 3.000 Häuser sind so bereits gegen die Wirbelschleppen gesichert worden. Der VGH geht davon aus, dass dadurch „von einer schnellen und deutlichen Verringerung des Gefahrenpotentials auszugehen“ sei. Eine weitgehende Betriebseinschränkung, wie von den Klägern gefordert, sei hingegen unverhältnismäßig.
Nicht äußern wollte sich das Gericht hingegen zu dem Vorwurf, ob das gefährderte Gebiet größer sei als angegeben. Eine Entscheidung darüber müsse in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.
31. Juli 2013, 08.22 Uhr
ges
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