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Blockupy 2013
Verwaltungsgericht erlaubt Demo-Route
Wehe, wenn Demonstranten in Frankfurt ihre Wege gehen wollen! Doch heute ein großer Erfolg für Blockupy: Das Verwaltungsgericht lehnte sämtliche Auflagen der Stadt als „ersichtlich rechtswidrig“ ab.
Am 16. Mai verfügte die Stadt, dass die für den 1. Juni geplante Blockupy-Großdemo nicht auf der vom „Aktionsbündnis gegen das Krisenmanagement von EZB und Troika“ favorisierten Route, die von der Neuen Mainzer Straße Richtung Norden über die Weißfrauen-, Berliner- und Battonstraße in die Kurt-Schumacher-Straße führen sollte, stattfinden dürfe. Stattdessen habe die Demo von der Neuen Mainzer in Richtung Süden über den Untermainkai und den Mainkai in die Kurt-Schumacher-Straße zu ziehen. Tja, Pustekuchen. Denn heute erklärte das Frankfurter Verwaltungsgericht diese Auflage – und noch einige weitere – für „ersichtlich rechtswidrig“. Bei der Begründung beruft sich das Verwaltungsgericht unter anderem auf die Polizei. Diese hatte sich bereits in einer Stellungnahme im Februar 2013 zwar kritisch zum reduzierten Abstand der Demonstrationsroute zur EZB im Bereich der Neuen Mainzer Landstraße/Weißfrauenstraße geäußert, diesen jedoch aus polizeilicher Sicht nicht ausgeschlossen. Es lägen „keine erkennbaren, durch nachweisbare Tatsachen gestützten Umstände“ dafür vor, dass auf der vom Veranstalter angemeldeten Route die öffentliche Sicherheit gefährdet werde, so die Begründung des Verwaltungsgerichtes.
Die Stadt habe keine nachweisbaren Tatsachen als Grundlage der Gefahrenprognose benannt, die die Streckenführung über die neue Mainzer und die Weißfrauenstraße ausschließen würden. Auch die Vorfälle bei der Demo am 31. März 2012 könnten nicht für eine Routenänderung gemäß den Wünschen der Stadt ausschlaggebend sein, da die damalige Veranstaltung eine andere Route eingeschlagen hatte. Und jene Großdemo, die das Blockupy-Bündnis am 19. März 2012 durchgeführt hatte, sei weitgehend friedlich geblieben. Außerdem ergäben sich auch aus den im Internet verbreiteten Aufrufen zur Großdemo am kommenden Samstag keine Anhaltspunkte, die auf Ausschreitungen oder eine Blockadeabsicht hindeuten. Zudem seien die Zahlen, wonach die Polizei mit 1.500 gewaltbereiten und 500 gewaltentschlossenen Demonstrationsteilnehmern rechnet, nicht näher belegt oder konkretisiert worden und außerdem, so die Begründung des Verwaltungsgerichtes weiter, bestehe diese Gefahr in ähnlichem Umfang auch bei der Abschlusskundgebung auf dem Willy-Brandt-Platz, wogegen die Stadt jedoch keine Einwände erhoben hat.
Auch in Bezug auf die weiteren Auflagen, wie jene dass die volljährigen Ordner gültige Personalausweise besitzen müssen, Stangen für Fahnen und Transparente auf eine Länge von zwei Metern zu begrenzen seien und das „Verseilen“ von Transparenten und das Mitführen von Seilen und Hunden verboten sei, blieb der Eilantrag der Stadt übrigens ohne Erfolg.
Auch die für Freitag im Flughafen-Terminal geplante und vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich erlaubte Demonstration wurde den Aktivisten von Seiten der Stadt untersagt. Eine Entscheidung darüber, ob diese doch noch stattfinden darf, steht derzeit jedoch noch aus.
Die Stadt habe keine nachweisbaren Tatsachen als Grundlage der Gefahrenprognose benannt, die die Streckenführung über die neue Mainzer und die Weißfrauenstraße ausschließen würden. Auch die Vorfälle bei der Demo am 31. März 2012 könnten nicht für eine Routenänderung gemäß den Wünschen der Stadt ausschlaggebend sein, da die damalige Veranstaltung eine andere Route eingeschlagen hatte. Und jene Großdemo, die das Blockupy-Bündnis am 19. März 2012 durchgeführt hatte, sei weitgehend friedlich geblieben. Außerdem ergäben sich auch aus den im Internet verbreiteten Aufrufen zur Großdemo am kommenden Samstag keine Anhaltspunkte, die auf Ausschreitungen oder eine Blockadeabsicht hindeuten. Zudem seien die Zahlen, wonach die Polizei mit 1.500 gewaltbereiten und 500 gewaltentschlossenen Demonstrationsteilnehmern rechnet, nicht näher belegt oder konkretisiert worden und außerdem, so die Begründung des Verwaltungsgerichtes weiter, bestehe diese Gefahr in ähnlichem Umfang auch bei der Abschlusskundgebung auf dem Willy-Brandt-Platz, wogegen die Stadt jedoch keine Einwände erhoben hat.
Auch in Bezug auf die weiteren Auflagen, wie jene dass die volljährigen Ordner gültige Personalausweise besitzen müssen, Stangen für Fahnen und Transparente auf eine Länge von zwei Metern zu begrenzen seien und das „Verseilen“ von Transparenten und das Mitführen von Seilen und Hunden verboten sei, blieb der Eilantrag der Stadt übrigens ohne Erfolg.
Auch die für Freitag im Flughafen-Terminal geplante und vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich erlaubte Demonstration wurde den Aktivisten von Seiten der Stadt untersagt. Eine Entscheidung darüber, ob diese doch noch stattfinden darf, steht derzeit jedoch noch aus.
28. Mai 2013, 16.03 Uhr
mim
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Text: sie / Foto: © visit frankfurt/Holger Ullmann
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