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Beschwerde gegen VGH-Urteil
Lufthansa und ihre Tochter Cargo warnen: Ein Nachtflugverbot würde viele Arbeitsplätze gefährden. Deshalb will Lufthansa nun eine „vernünftige Anzahl“ von Nachtflügen gerichtlich erstreiten. Ein nächtliches Aus am Frankfurter Flughafen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr an Europas größtem Frachtdrehkreuz sei zu verhindern. Das Unternehmen legte Beschwerde gegen ein Urteil des Kassler Verwaltungsgerichtshofes ein, das ein striktes Nachtflugverbot angemahnt hatte. Wenn der Beschwerde stattgegeben werden sollte, darf Lufthansa beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revision gegen den Kassler Spruch einlegen.
Ein absolutes Nachtflugverbot wäre nach Ansicht des Vorstandchefs Wolfgang Mayrhuber für die Frachtgesellschaft Cargo „existenzbedrohend“. Mehr als 7000 Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel. Deshalb sind sie Frachtarbeiter heute aus Protest in einen befristeten Ausstand getreten. Mit ihrer außerordentlichen Betriebsversammlung, bei der für etwa zwei Stunden der Frachtumschlag ruhen sollte, unterstützen die Beschäftigten die Linie ihres Konzerns.
Zugleich appellierte die Lufthansa an die Landesregierung, ihren Planfeststellungsbeschluss zu verteidigen und Revision gegen das VGH-Urteil einzulegen.
Der VGH in Kassel hatte dem Land eine schriftliche Begründung des Urteils zugeschickt. Darin heißt es, dass im Zuge des Flughafenausbaus das Land das Nachtflugverbot neu regeln müsse. Die Zulassung der zwischen 23 und 5 Uhr vorgesehenen 17 Flüge sei nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren.
Die Landesregierung muss bis 4. Januar 2010 entscheiden, ob sie gegen das VGH-Urteil in Revision geht. Beobachter gehen davon aus, dass es eine Revision geben wird. Auch Umweltschützer und Kommunen werden vermutlich juristisch gegen das Urteil vorgehen – allerdings mit anderer Stoßrichtung: Sie wollen ein striktes Nachtflugverbot durchsetzen.
Ein absolutes Nachtflugverbot wäre nach Ansicht des Vorstandchefs Wolfgang Mayrhuber für die Frachtgesellschaft Cargo „existenzbedrohend“. Mehr als 7000 Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel. Deshalb sind sie Frachtarbeiter heute aus Protest in einen befristeten Ausstand getreten. Mit ihrer außerordentlichen Betriebsversammlung, bei der für etwa zwei Stunden der Frachtumschlag ruhen sollte, unterstützen die Beschäftigten die Linie ihres Konzerns.
Zugleich appellierte die Lufthansa an die Landesregierung, ihren Planfeststellungsbeschluss zu verteidigen und Revision gegen das VGH-Urteil einzulegen.
Der VGH in Kassel hatte dem Land eine schriftliche Begründung des Urteils zugeschickt. Darin heißt es, dass im Zuge des Flughafenausbaus das Land das Nachtflugverbot neu regeln müsse. Die Zulassung der zwischen 23 und 5 Uhr vorgesehenen 17 Flüge sei nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren.
Die Landesregierung muss bis 4. Januar 2010 entscheiden, ob sie gegen das VGH-Urteil in Revision geht. Beobachter gehen davon aus, dass es eine Revision geben wird. Auch Umweltschützer und Kommunen werden vermutlich juristisch gegen das Urteil vorgehen – allerdings mit anderer Stoßrichtung: Sie wollen ein striktes Nachtflugverbot durchsetzen.
14. Dezember 2009, 17.32 Uhr
julez82
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