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BGH hebt Urteil auf

Neues Verfahren für U60311-Türsteher

Der Prozess gegen die wegen Totschlags angeklagten ehemaligen Türsteher des U60311 wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts aufgehoben.
Joachim Bremer, Rechtsanwalt des Angeklagten Athanassios G., spricht von einem "vollen Erfolg": Nachdem das Landgericht drei der vier angeklagten Türsteher des Clubs U60311 wegen Totschlags zu Freiheitsstrafen verurteilt hat, hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Die Begründung: „Die Beweiserwägungen, mit denen das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen hat, halten rechtlicher Überprüfung nicht stand", so der BGH. Es fehle eine umfassende Gesamtwürdigung der objektiven und subjektiven Tatumstände.

Die vier Türsteher hatten im April 2011 auf einen Gast eingeschlagen, woraufhin er zwei Tage später an den Verletzungen starb. Im September 2012 verurteilte das Landgericht drei von ihnen zu Freiheitsstrafen von zehneinhalb, neun und fünf Jahren. Der vierte bekam eine Bewährungsstrafe. Die Türsteher legten Revision ein; für die drei zu Haftstrafen Verurteilten hatte sie Erfolg.

"Wir haben nie Freispruch beantragt", sagt Anwalt Bremer. Es handle sich um gefährliche Körperverletzung, allerdings ohne Vorsatz auf Todesfolge. Es komme überall vor, dass wenn ein Gast Probleme mache, Türsteher Faustschläge verteilten. In diesem Fall sei die Sache "aus dem Ruder gelaufen". Die Anwälte der beiden Hauptangeklagten hatten Freiheitsstrafen von weniger als zwei Jahren beantragt. Demnach hätte Athanassios G., der seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft ist, seine Zeit abgesessen. Bremer geht davon aus, dass das neue Verfahren nicht mehr in diesem Jahr, sondern Anfang 2014, eröffnet werden wird.
 
20. November 2013, 18.00 Uhr
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