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Foto: Unsplash/Bill Oxford
Foto: Unsplash/Bill Oxford

Landgericht Frankfurt

Bilal G. muss wieder in Haft

Der vor zwei Wochen aus der Untersuchungshaft entlassene Islamist und führende Salafist Bilal G. muss wieder ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hatte die von Bilal G. eingelegte Revision als offensichtlich unbegründet verworfen.
Der seit dem neunten Januar aus der Untersuchungshaft entlassene Bilal G. muss wieder ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt teilte am gestrigen Mittwoch mit, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die von Bilal G. eingelegte Revision gegen das Urteil des Landgerichts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Landgericht hatte den Angeklagten im Dezember 2018 wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Bilal G. war gegen das Urteil in Revision gegangen und hatte gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft Beschwerde eingelegt.

Das Oberlandesgericht gab dieser Beschwerde statt mit der Begründung, dass die weitere Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre. Das Landgericht habe das Protokoll der Hauptverhandlung nicht rechtzeitig fertiggestellt, wodurch sich das Verfahren um einen Zeitraum von mehreren Monaten verzögerte. Das Verfahren sei dadurch nicht mit der in Haftsachen gebotenen Beschleunigung gefördert worden, so das Oberlandesgericht.

16-Jährigen für den Dschihad in Syrien angeworben

Die Kammer des Landesgerichts hatte es als erwiesen angesehen, dass der Bilal G. im Jahre 2013 einem 16-Jährigen durch Buchung und Übergabe eines Flugtickets geholfen hatte, auf dem Luftweg über die Türkei nach Syrien auszureisen, um sich dort Dschihadisten im Kampf gegen das syrische Regime anzuschließen. Der Jugendliche wurde bei einem dieser Einsätze Anfang 2014 getötet.

Nach Angaben des Oberlandesgerichts soll Bilal G. als Hauptverantwortlicher für die Rhein-Main-Region an der islamistischen „Lies!“-Kampagne beteiligt gewesen sein, die vor allem durch die Verteilung von Koran-Exemplaren in den Innenstädten bekannt wurde. Die Kampagne habe auch dazu gedient, Personen anzuwerben, die bereit waren, nach Syrien zu reisen, um sich einer der dort aktiven islamistischen terroristischen Vereinigungen anzuschließen.
 
23. Januar 2020, 13.13 Uhr
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