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21 Monate Bewährung
Blockupy-Demonstrant verurteilt
Am Mittwoch wurde ein Mann wegen seiner aktiven Beteiligung an den Blockupy-Krawallen im März 2015 zu 21 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Der 24-Jährige hatte mit Pflastersteinen geworfen.
Das Amtsgericht Frankfurt ging bei der aktiven Beteiligung des Blockupy-Demonstranten an den Krawallen zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) von Landfriedensbruch aus. Es verurteilte ihn zu 21 Monaten Bewährung und verhängte zusätzlich eine Geldauflage von 500 Euro.
Der Angeklagte schwieg vor Gericht. Der Erzieher aus Nürnberg hatte nach Überzeugung des Gerichts drei Mal mit Pflastersteinen geworfen und Mülltonnen in Brand gesteckt. Durch das Einwerfen der Fenster des Bürgeramts entstand ein hoher Schaden. Die anderen Würfe galten einer Bankfiliale und einer Werbetafel. Menschen waren dabei nicht gefährdet. Drei Polizisten identifizierten als Zeugen jedoch einen vermummten und gewalttätigen Demonstranten anhand seiner Größe und eines ungewöhnlichen Ganges als den Angeklagten. Die Aussage der Polizisten wurde von Gericht und Staatsanwaltschaft als glaubwürdig und nachvollziehbar angesehen. Im Strafmaß blieb das Gericht beim Antrag der Staatsanwaltschaft - die Verteidigung wollte zu viele Zweifel an der Täterschaft ihres Mandanten erkannt haben und forderte deshalb einen Freispruch.
Vor kurzem wurden bereits andere Aktivisten zur Bewährungsstrafe verurteilt. Bei der Demonstration im März 2015 gegen die Eröffnung der EZB kam es zu Krawallen. Brennende Autos, fliegende Steine und Wasserwerfer blieben den Frankfurtern nach den Protesten in Erinnerung.
Der Angeklagte schwieg vor Gericht. Der Erzieher aus Nürnberg hatte nach Überzeugung des Gerichts drei Mal mit Pflastersteinen geworfen und Mülltonnen in Brand gesteckt. Durch das Einwerfen der Fenster des Bürgeramts entstand ein hoher Schaden. Die anderen Würfe galten einer Bankfiliale und einer Werbetafel. Menschen waren dabei nicht gefährdet. Drei Polizisten identifizierten als Zeugen jedoch einen vermummten und gewalttätigen Demonstranten anhand seiner Größe und eines ungewöhnlichen Ganges als den Angeklagten. Die Aussage der Polizisten wurde von Gericht und Staatsanwaltschaft als glaubwürdig und nachvollziehbar angesehen. Im Strafmaß blieb das Gericht beim Antrag der Staatsanwaltschaft - die Verteidigung wollte zu viele Zweifel an der Täterschaft ihres Mandanten erkannt haben und forderte deshalb einen Freispruch.
Vor kurzem wurden bereits andere Aktivisten zur Bewährungsstrafe verurteilt. Bei der Demonstration im März 2015 gegen die Eröffnung der EZB kam es zu Krawallen. Brennende Autos, fliegende Steine und Wasserwerfer blieben den Frankfurtern nach den Protesten in Erinnerung.
18. August 2016, 10.43 Uhr
tm
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