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Foto: IMAGO/Hartenfelser
Foto: IMAGO/Hartenfelser

Walter Lübcke

Bouffier: „Wir dürfen extremistischen Gruppen nicht unsere Demokratie überlassen“

In der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 wird der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf der Terrasse seines Hauses erschossen. Der Täter wurde im Januar zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Abgeschlossen ist der Fall jedoch noch lange nicht.
Das Bürgerhaus in Lohfelden ist voll am Abend des 14. Oktober 2015. In einer der letzten Reihen sitzen Stephan Ernst und Markus H. Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke will an diesem Abend über eine Erstaufnahme-Unterkunft für Geflüchtete in dem Ort informieren. Irgendwann holt Markus H. sein Handy heraus und beginnt, den Politiker auf der Bühne zu filmen. Dann sagt Lübcke: „Ich würde sagen, es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten. Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“

Stephan Ernst und Markus H. sind außer sich. „Pfui! Verschwinde!“, ruft Ernst. Markus H. lädt die knapp einminütige Handy-Aufnahme der Veranstaltung, in der auch dieser Satz Lübckes fällt, später auf YouTube hoch. In der Videobeschreibung interpretiert er den Satz des Politikers mit den Worten: „Er meint aber, wem es nicht passt das illegale Einwanderer angesiedelt werden kann Deutschland verlassen. Politiker ohne Maske [sic!“. Walter Lübcke wird ab diesem Zeitpunkt zum Feindbild von Stephan Ernst, Markus H. und – durch die Verbreitung der Videoaufnahme – von vielen anderen aus der rechten Szene.

Etwa vier Jahre später, am Abend des 1. Juni 2019, steht Stephan Ernst auf der Pferdekoppel in Wolfhagen-Istha und starrt auf das beleuchtete, weiße Haus mit den zwei Terrassen und dem roten Sonnenschirm. Es ist das Haus Walter Lübckes – des Mannes, der mit seiner politischen Haltung für all das steht, was Stephan Ernst so sehr hasst. Als er glaubt, Lübcke taucht nicht mehr auf und er schon zum Auto zurückgehen will, sieht er plötzlich etwas aufleuchten. Walter Lübcke sitzt auf seiner Terrasse und sucht auf seinem Tablet nach Unterkünften für einen spontanen Kurzurlaub mit seiner Frau. Wenige Minuten später stirbt Walter Lübcke, ermordet durch einen Schuss in den Kopf aus nächster Nähe.

Prozess endet mit Höchststrafe für Stephan Ernst

Am 28. Januar 2021 wird Stephan Ernst wegen Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sieht zudem die besondere Schwere der Schuld als gegeben und behält sich eine anschließende Sicherungsverwahrung vor. Der Mitangeklagte, Markus H., der an dem Abend dabei und an der Tatplanung laut Ernst beteiligt gewesen sein soll, wird vom Gericht von dem Vorwurf der Beihilfenfreigesprochen. Der Prozess endet für ihn mit einer Bewährungsstrafe wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Das Gericht geht in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass Stephan Ernst den Mord an
Walter Lübcke alleine begangen hat. In seiner ersten Einlassung zeichne Ernst „das stimmige
Bild eines Hassenden“. Seit der Bürgerversammlung in Lohfelden habe er seinen Fremdenhass zunehmend auf Lübcke projiziert, den er wegen seiner Haltung zu Geflüchteten als „Volksverräter“ angesehen habe. Nachdem Ernst das Haus Lübckes mehrfach ausgekundschaftet habe, habe er sich am Abend des 1. Juni 2019 schließlich auf der Terrasse an Walter Lübcke angeschlichen. Aus einer Distanz von etwa 100 bis 150 Zentimetern habe er Lübcke schließlich mit einem gezielten Schuss in den Kopf getötet. Das
Gericht sieht die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe als erfüllt an.

Viele ungeklärte Fragen

Inzwischen haben alle Prozessbeteiligten Revision eingelegt. Zurück bleibt bei vielen das Gefühl, nicht alles sei aufgedeckt worden. Expert:innen und Prozessbeobachter:innen warfen dem Gericht vor, das Milieu, das die Taten unterstützte nicht genug beleuchtet und damit die gleichen Fehler wie im NSU-Prozess gemacht zu haben. Auch viele weitere offenen Fragen im Mordfall Walter Lübcke enden nicht mit dem Urteilsspruch gegen die Angeklagten. So muss beispielsweise auch die fragwürdige Rolle des Verfassungsschutzes geklärt werden: Obwohl Ernst laut einem internen Vermerk im Jahr 2009 noch als „brandgefährlich“ galt, stufte ihn die Behörde 2015 als „abgekühlt“ ein, weil seit 2009 keine neuen Erkenntnisse mehr registriert wurden. Dabei hatte Ernst nachweislich auch danach noch Kontakt zur Szene; Fotos zeigen ihn 2011 bei einer Sonnenwendfeier des Neonazis Thorsten Heise. Seit April tagt der Lübcke-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags öffentlich; er soll viele der offenen Fragen klären.

Ob hinter dem Mord an Walter Lübcke ein Netzwerk steht, konnte dieser Prozess nicht klären. Er hat jedoch andere Brandbeschleuniger für Stephan Ernsts Hass ans Licht gebracht. Denn Ernst hat von vielen Seiten Unterstützung erfahren – oder zumindest keinen Widerspruch erhalten; in seinem Umfeld ist er mit seinem rechtsradikalen Gedankengut nur wenig angeeckt. Auch im Netz wurde Ernsts „Feindbild Lübcke“ mitgetragen und angetrieben.

Umso wichtiger bleibt es, Rassismus zu benennen und die Grenzen des Sagbaren klar zu definieren – im realen Leben und im Netz. Rechte Terroristen wie Stephan Ernst sind vielleicht „Einzeltäter“, aber sie sind nicht alleine. Geschossen hat an dem Abend des 1. Juni 2019 nur einer, doch es waren viele Finger am Abzug. „Wir dürfen extremistischen Gruppen nicht unsere Demokratie überlassen – eine Demokratie, für die wir hart gekämpft haben“, betonte Volker Bouffier (CDU), Hessens Ministerpräsident und langjährige Weggefährte Lübckes, anlässlich des Todestags. „Unsere Stimme für Menschenrechte und die Freiheit muss noch lauter werden und sich gegen Ausgrenzung, Gewalt, Hass und Hetze erheben. Dafür stand Dr. Walter Lübcke. Das Gedenken an ihn halten wir dann insbesondere lebendig, wenn wir uns jeden Tag aufs Neue für Freiheit und Demokratie stark machen“, so Bouffier.
 
2. Juni 2021, 12.18 Uhr
Elena Zompi
 
 
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