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Innenminister Peter Beuth (links) und der Integritätsbeauftragte Harald Schneider (rechts) ©HMdIS
Integritätsbeauftragter hessische Polizei
„Vertrauen der Bevölkerung ist fundamental“
Innenminister Peter Beuth (CDU) hat Harald Schneider als neuen Integritätsbeauftragten der hessischen Polizei vorgestellt. Die Polizei reagiert damit auf die zahlreichen rechtsextremen Verdachtsfälle in den eigenen Reihen.
Die hessische Polizei zieht Konsequenzen aus den rechtsextremen Verdachtsfällen in den eigenen Reihen: Ab sofort soll ein unabhängiger Beauftragter dafür Sorge tragen, dass die „Werte und Ideale der hessischen Polizei bewahrt und im Geiste der Demokratie tagtäglich gelebt werden“. Das Amt übernimmt der 63-jährige ehemalige Präsident des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums Harald Schneider. „Ich werde mich dieser Aufgabe mit ganzer Kraft widmen“, sagte Schneider bei seiner Vorstellung durch Innenminister Peter Beuth (CDU) am Mittwoch. Die Erwartungshaltung der Gesellschaft an die Polizei sei, dass diese privat wie beruflich eine Vorbildfunktion erfülle, stellte Schneider fest. Die überwiegende Mehrheit der Polizistinnen und Polizisten lebe die Ideale der Polizei, es sei jedoch wichtig, ein mögliches Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und disziplinarisch zu ahnden. „Den Kolleginnen und Kollegen soll immer wieder mit konkreten Beispielen vor Augen geführt werden, wie groß ihre Verantwortung und wie fundamental das Vertrauen der Bevölkerung für die gesamte Polizei ist“, so Schneider.
Wesentliche Aufgabe des Integritätsbeauftragten wird die „wertkonforme“ Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten sein. „Wir haben die Lehr- und Fortbildungsinhalte für Anwärter und langjährige Kollegen auf den Prüfstand gestellt und um zahlreiche präventive Maßnahmen erweitert“, sagte Innenminister Beuth. „Die hessische Polizei setzt sich seitdem noch intensiver mit ihrem Selbstverständnis und den Werten, die sie schützt, auseinander. Der Integritätsbeauftragte wird diese Maßnahmen weiter optimieren.“
Landespolizeipräsident Udo Münch betonte einmal mehr, dass es kein rechtes Netzwerk in der hessischen Polizei gebe, man habe mit einem „sehr strengen Blick“ sämtliche Verdachtsfälle geprüft und lege innerhalb der Polizei besonders hohe Maßstäbe an. „Etwa eine Handvoll Personen bewerten wir nach derzeitigem Stand so, dass sie in unserer Organisation nichts verloren haben. Diese Personen wollen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für immer aus dem Dienst entfernen“, so Münch.
In den vergangenen eineinhalb Jahren wurde in rund 70 Fällen wegen eines möglichen Fehlverhaltens gegen Polizistinnen und Polizisten ermittelt. In sechs Fällen kam es zu Entlassungen der involvierten Beamtinnen und Beamten. In der Mehrzahl der Fälle habe sich der Anfangsverdacht nicht erhärten lassen, heißt es seitens des Innenministeriums. In 30 ähnlichen Fällen prüfe die Staatsanwaltschaft derzeit noch einen möglichen strafrechtlichen Verstoß.
Wesentliche Aufgabe des Integritätsbeauftragten wird die „wertkonforme“ Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten sein. „Wir haben die Lehr- und Fortbildungsinhalte für Anwärter und langjährige Kollegen auf den Prüfstand gestellt und um zahlreiche präventive Maßnahmen erweitert“, sagte Innenminister Beuth. „Die hessische Polizei setzt sich seitdem noch intensiver mit ihrem Selbstverständnis und den Werten, die sie schützt, auseinander. Der Integritätsbeauftragte wird diese Maßnahmen weiter optimieren.“
Landespolizeipräsident Udo Münch betonte einmal mehr, dass es kein rechtes Netzwerk in der hessischen Polizei gebe, man habe mit einem „sehr strengen Blick“ sämtliche Verdachtsfälle geprüft und lege innerhalb der Polizei besonders hohe Maßstäbe an. „Etwa eine Handvoll Personen bewerten wir nach derzeitigem Stand so, dass sie in unserer Organisation nichts verloren haben. Diese Personen wollen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für immer aus dem Dienst entfernen“, so Münch.
In den vergangenen eineinhalb Jahren wurde in rund 70 Fällen wegen eines möglichen Fehlverhaltens gegen Polizistinnen und Polizisten ermittelt. In sechs Fällen kam es zu Entlassungen der involvierten Beamtinnen und Beamten. In der Mehrzahl der Fälle habe sich der Anfangsverdacht nicht erhärten lassen, heißt es seitens des Innenministeriums. In 30 ähnlichen Fällen prüfe die Staatsanwaltschaft derzeit noch einen möglichen strafrechtlichen Verstoß.
5. Juni 2020, 11.06 Uhr
rom
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19. März 2024
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