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Foto: Bernd Kammerer
Foto: Bernd Kammerer

Auflage des Ordnungsamts

Maskenpflicht für „Querdenker“

Für die Querdenken-Demonstration am heutigen Donnerstag hat das Ordnungsamt eine Maskenpflicht angeordnet. Zudem musste der Austragungsort auf den Börneplatz verlegt werden, um den Mindestabstand gewährleisten zu können.
Die Teilnahme an der von der Initiative „Querdenken 69“ geplanten Demonstration am heutigen Donnerstag wird nur mit Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt sein. Das hat das Ordnungsamt Frankfurt am Mittwoch festgelegt. Die in kurzer Zeit extrem stark angestiegenen Infektionszahlen in Frankfurt ließen keinen Spielraum für eine Versammlung von Menschen ohne Mund-Nasen-Bedeckung, so die Leiterin des Ordnungsamtes Karin Müller. Die mit Allgemeinverfügung für den Frankfurter Innenstadtbereich geregelte Maskenpflicht müsse daher auch für die Teilnehmenden der „Querdenken 69“-Demonstration gelten. Laut Müller soll diese auch bis auf Weiteres allen anderen Versammlungen zur Auflage gemacht werden.

Auch der Kundgebungsort musste von den Behörden verlegt werden. Dafür hatten die Veranstaltenden sich die Stadtwerke Frankfurt beziehungsweise die Mainarcaden in der Kurt-Schumacher-Straße 10 ausgesucht, wo zu dieser Zeit die Stadtverordnetenversammlung stattfindet. Dort könnten die Demonstrierenden untereinander sowie zu unbeteiligten Dritten jedoch nicht den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die Veranstaltenden hätten dem Vorschlag, die Versammlung auf den Börneplatz zu verlegen, zugestimmt.

Bei einer Demonstration von „Querdenken 69“ am 24. Oktober wurde von den Behörden auf eine grundsätzliche Mundschutz-Pflicht verzichtet, solange die Demonstrierenden untereinander den Mindestabstand einhalten könnten. Dies habe der Anmelder damals zugesichert, so das Ordnungsamt. Mehreren Medienberichten zufolge hielten sich damals jedoch nur die wenigsten Demonstrierenden an die geltende Maskenpflicht. Demnach soll ein Einsatzleiter der Polizei während der Demonstration bestätigt haben, dass man die Maskenpflicht zwischenzeitlich wegen „Ausnahmeregelung der Versammlungsbehörde“ ausgesetzt habe, wie die Frankfurter Rundschau berichtete.
 
5. November 2020, 11.59 Uhr
jwe
 
 
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