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Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Sechsjährige stirbt nach Pilzvergiftung
2017 erlitten ein Vater und seine drei Töchter eine schwere Pilzvergiftung, die jüngste Tochter starb im Jahr darauf an den Folgen. Die Staatsanwaltschaft erhebt in diesem Zusammenhang nun Anklage gegen einen Arzt und eine Ärztin.
Nach dem Tod eines sechsjährigen Mädchens im Jahr 2018 hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen einen Arzt und eine Ärztin wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung erhoben. Der Vater des Mädchens war im August 2017 mit seinen damals zwölf, zehn und fünf Jahre alten Töchtern bei den beiden Medizinern gewesen, da alle nach dem Verzehr selbst gesammelter Pilze unter Erbrechen und Durchfall litten.
Der Staatsanwaltschaft zufolge unterließen die beiden Angeklagten, ein 52 Jahre alter Hausarzt und eine 45-jährige Fachärztin für Anästhesie, bei der Behandlung der vier Familienmitglieder eine körperliche Untersuchung. Der angeklagte Hausarzt soll eine Pilzvergiftung oder Magenverstimmung diagnostiziert und Medikamente gegen Übelkeit und Erbrechen verschrieben sowie der Familie empfohlen haben, viel Wasser zu trinken. Da sich der Zustand der Familie nicht besserte, suchten sie am nächsten Tag den Ärztlichen Bereitschaftsdienst auf dem Gelände des Universitätsklinikums auf. Die 45-jährige Angeklagte soll dort lediglich die Diagnose und Rezeptierung ihres Berufskollegen bestätigt haben.
Am darauffolgenden Tag wurden alle vier mittlerweile in Lebensgefahr schwebenden Familienmitglieder in verschiedene Kliniken eingeliefert. Beim Vater wurde ein akutes Leber- und Nierenversagen, bei der zehn Jahre alten Tochter ebenfalls ein Versagen der Leber und bei der zwölfjährigen Tochter eine Lebersynthese-Störung diagnostiziert.
Die Leber des sechsjährigen Mädchens war so stark geschädigt, dass ihr im August 2017 eine Spenderleber transplantiert wurde. Da das Transplantat im Frühjahr des darauffolgenden Jahres nicht mehr funktionierte, sollte dem Mädchen im Mai eine neue Leber transplantiert werden. Die Sechsjährige verstarb während dieser Operation. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass „bei Ergreifen der ärztlicherseits gebotenen Maßnahmen zu einem deutlich früheren Zeitpunkt“ der Tod des Mädchens hätte verhindert werden können. Wann der Prozess stattfinden wird, steht noch nicht fest.
Der Staatsanwaltschaft zufolge unterließen die beiden Angeklagten, ein 52 Jahre alter Hausarzt und eine 45-jährige Fachärztin für Anästhesie, bei der Behandlung der vier Familienmitglieder eine körperliche Untersuchung. Der angeklagte Hausarzt soll eine Pilzvergiftung oder Magenverstimmung diagnostiziert und Medikamente gegen Übelkeit und Erbrechen verschrieben sowie der Familie empfohlen haben, viel Wasser zu trinken. Da sich der Zustand der Familie nicht besserte, suchten sie am nächsten Tag den Ärztlichen Bereitschaftsdienst auf dem Gelände des Universitätsklinikums auf. Die 45-jährige Angeklagte soll dort lediglich die Diagnose und Rezeptierung ihres Berufskollegen bestätigt haben.
Am darauffolgenden Tag wurden alle vier mittlerweile in Lebensgefahr schwebenden Familienmitglieder in verschiedene Kliniken eingeliefert. Beim Vater wurde ein akutes Leber- und Nierenversagen, bei der zehn Jahre alten Tochter ebenfalls ein Versagen der Leber und bei der zwölfjährigen Tochter eine Lebersynthese-Störung diagnostiziert.
Die Leber des sechsjährigen Mädchens war so stark geschädigt, dass ihr im August 2017 eine Spenderleber transplantiert wurde. Da das Transplantat im Frühjahr des darauffolgenden Jahres nicht mehr funktionierte, sollte dem Mädchen im Mai eine neue Leber transplantiert werden. Die Sechsjährige verstarb während dieser Operation. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass „bei Ergreifen der ärztlicherseits gebotenen Maßnahmen zu einem deutlich früheren Zeitpunkt“ der Tod des Mädchens hätte verhindert werden können. Wann der Prozess stattfinden wird, steht noch nicht fest.
1. April 2020, 18.15 Uhr
ez
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