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Wenig Hoffnung für Nachtflugverbot
Gestern wurde im Kasseler-Verwaltungsgerichtshof der Prozess zum Frankfurter Flughafenausbau fortgesetzt. Im Mittelpunkt der Verhandlungen steht die Frage, wie stark sich die neue Landebahn auf die Lärmbelastung auswirkt und ob am Flughafen mehr Nachtflüge als bisher vorgesehen starten dürfen. Dabei werden zahlreiche Fachleute vor dem Verwaltungsgerichtshof über die zu erwartende Lärmbelästigung durch den Bau einer weiteren Landebahn referieren. Wirtschaftsminister Alois Rhiel hatte im Dezember 2007 den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Nordwestlandebahn und des Terminal drei unterschrieben. Dagegen hatten zahlreiche Kommunen, Bürger und Unternehemen geklagt. Diese wurden in zwölf Musterklagen zusammengefasst und werden derzeit in Kassel verhandelt.
Der Flughafenbetreiber Fraport AG, Lufthansa und die hessische Landesregierung wollen bei Gericht durchsetzen, dass zwischen 23 und 5 Uhr mehr Starts und Landungen durchgeführt werden als bisher vorgesehen. Ziel der Gemeinden wie Mörfelden-Waldorf und Offenbach ist es, ein generelles Nachtflugverbot zu erreichen. Ihrer Ansicht nach sei die Lärmbelästigung jetzt schon kaum zu ertragen. Auch viele Umweltschutzorganisationen kritisierten das Bauvorhaben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warf der Landesregierung vor, sie habe sich beim Prozess von ihren Absichten zur Verbesserung des nächtlichen Lärmschutzes verabschiedet. Die Fraport AG habe in der Vergangenheit feste Zusagen zum Erhalt des Nachtflugverbotes gemacht. Damit bestätige sich, dass sie sich nie aufrichtig um ein Nachtflugverbot bemüht habe. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) wies weiter darauf hin, dass eine zusätzliche Landebahn wegen der momentanen Marktentwicklung überflussig sei. Zahlreiche Airlines nutzten jetzt kleinere Flugzeuge für Direktflüge. Zudem würden Kurz- und Mittelstrecken zunehmend mit der Bahn überwunden. Dagegen hält die Fraport AG, dass durch die neue Landebahn bis 2020 mit einem steigenden Passagieraufkommen von 50 auf 88 Millionen zu rechnen sei.
Die Befürworter des Nachtflugverbots sehen wenig Chancen darin, ihr Vorhaben durchzubringen. So glaubt der Naturschutzreferent des hessischen BUND, Thomas Norgall, dass die Landesregierung der Fraport AG und Lufthansa die Erweiterung der Nachtflüge kaum abschlagen wird. Der Prozess sei ein Skandal, so Norgall. Text: Bettina Taylor
Der Flughafenbetreiber Fraport AG, Lufthansa und die hessische Landesregierung wollen bei Gericht durchsetzen, dass zwischen 23 und 5 Uhr mehr Starts und Landungen durchgeführt werden als bisher vorgesehen. Ziel der Gemeinden wie Mörfelden-Waldorf und Offenbach ist es, ein generelles Nachtflugverbot zu erreichen. Ihrer Ansicht nach sei die Lärmbelästigung jetzt schon kaum zu ertragen. Auch viele Umweltschutzorganisationen kritisierten das Bauvorhaben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warf der Landesregierung vor, sie habe sich beim Prozess von ihren Absichten zur Verbesserung des nächtlichen Lärmschutzes verabschiedet. Die Fraport AG habe in der Vergangenheit feste Zusagen zum Erhalt des Nachtflugverbotes gemacht. Damit bestätige sich, dass sie sich nie aufrichtig um ein Nachtflugverbot bemüht habe. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) wies weiter darauf hin, dass eine zusätzliche Landebahn wegen der momentanen Marktentwicklung überflussig sei. Zahlreiche Airlines nutzten jetzt kleinere Flugzeuge für Direktflüge. Zudem würden Kurz- und Mittelstrecken zunehmend mit der Bahn überwunden. Dagegen hält die Fraport AG, dass durch die neue Landebahn bis 2020 mit einem steigenden Passagieraufkommen von 50 auf 88 Millionen zu rechnen sei.
Die Befürworter des Nachtflugverbots sehen wenig Chancen darin, ihr Vorhaben durchzubringen. So glaubt der Naturschutzreferent des hessischen BUND, Thomas Norgall, dass die Landesregierung der Fraport AG und Lufthansa die Erweiterung der Nachtflüge kaum abschlagen wird. Der Prozess sei ein Skandal, so Norgall. Text: Bettina Taylor
6. Juni 2009, 07.47 Uhr
Jasmin_Takim
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