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Was ändert sich 2009?

Deutschland – ein Land voll Bürokratie, Gesetzesregelungen und Verordnungen. Ein Grund weshalb die meisten Bürger nicht wissen wie das System funktioniert ist sicherlich, weil es so viele von diesen Reglementierungen gibt. Ein weiterer Grund ist aber auch, dass ständig neue hinzukommen und sich die bestehenden immerzu verändern. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengestellt, die im Jahr 2009 auf die Deutschen warten. Heute: Erbschaft, Kapital und weitere Gesetzesänderungen.

ERBSCHAFT

Freibeträge bei Erbschaften steigen: Erbschaften, die in der Familie bleiben, werden künftig besser gestellt. Danach beträgt der Freibetrag für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften künftig nicht mehr 300.000, sondern 500.000 Euro. Kinder können 400.000 statt bisher 205.000 Euro und Enkel 200.000 statt bisher 51.000 Euro steuerfrei erben.

Erbe von selbstgenutztem Wohneigentum: Eheleute und eingetragene Lebenspartner zahlen künftig auf geerbtes Wohneigentum, das sie selbst nutzen keine Erbschaftssteuer mehr. Gleiches gilt, wenn Kinder selbstgenutztes Wohneigentum erben, wobei die Wohnfläche hier 200 Quadratmeter nicht überschreiten darf. In beiden Fällen ist Voraussetzung für die Steuerfreiheit, dass die Erben das Eigentum zehn Jahre lang selbst nutzen.

Familienbetriebe im Erbrecht reformiert: Geerbte Betriebe müssen künftig nur noch sieben Jahre gehalten werden, damit 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Steuer verschont bleiben. Weitere Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass die Personalausgaben bis zum Ablauf der Frist nur minimal gekürzt werden und das Verwaltungsvermögen nicht mehr als 50 Prozent ausmacht. Bei Betrieben mit bis zu 10 Prozent Verwaltungsvermögen entfällt die Erbschaftssteuer ganz, wenn die Lohnsumme im Durchschnitt beibehalten und der Betrieb weitere zehn Jahre fortgeführt wird.

KAPITAL

Abgeltungsteuer: Ab 1. Januar 2009 werden Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden), Veräußerungsgewinne aus privaten Kapitalanlagen und Erträge aus Investmentfonds einheitlich mit 25 Prozent besteuert. Zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Abgeltungsteuer) und eventueller Kirchensteuer fallen dann knapp 28 Prozent an.

SONSTIGE GESETZESÄNDERUNGEN

Vormundschaftsrecht: Vormündern und Betreuern soll im kommenden Jahr die Kontoführung ihrer Mündel oder Betreuten erleichtert werden. Derzeit brauchen sie für Abhebungen oder Überweisungen eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, sobald das Guthaben auf dem Konto 3.000 Euro überschreitet. Diese Betragsgrenze soll künftig wegfallen.

Mehr Rechte für Versicherungskunden: Das sogenannte Alles-oder-nichts-Prinzip fällt weg, wonach die Versicherung im Schadensfall entweder alle Kosten trägt oder gar keine. Selbst wenn Kunden nun grob fahrlässig gehandelt oder unzureichende Angaben zu Vorerkrankungen gemacht haben, können sie ab 2009 mit einer anteiligen Zahlung rechnen.

Alt-Handys müssen auf den Müll: Ab 2009 erlischt die Betriebserlaubnis für alte Funktelefone (CT1 und CT2) aus den 90er Jahren. Wer dennoch über ein Altgerät telefoniert, dem droht bei Verstoß ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Außerdem ist es ab Jahresbeginn bei Telefonaten von Unternehmen untersagt, die Rufnummer zu unterdrücken. Auch die Rufnummern etwa von Callcentern müssen dann im Display erscheinen.

Solaranlagen werden meldepflichtig: Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung, die ab 1. Januar 2009 in Betrieb gehen, müssen der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Meldung muss durch den Betreiber der Anlage erfolgen und ist Voraussetzung dafür, dass dieser vom Netzbetreiber eine Vergütung für den Strom erhält, der in dieser Anlage erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Zusammengetragen von Günther Michels, Foto: PIxelio
 
29. Dezember 2009, 08.10 Uhr
red
 
 
Fotogalerie:
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