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Vor Gericht
„Morgenlicht“-Attentäter geständig
Der Mann, der in den Medien unter dem Kampfnamen "Bewegung Morgenlicht" bekannt wurde, steht vor dem Landgericht. Anklage: Brandanschläge auf Banken und Bombenattentat auf Roland Koch. Er gestand.
Der Prozess gegen den 50-jährigen Angeklagten begann heute mit einem ausführlichen Geständnis vor dem Frankfurter Landgericht. Er hätte mit seinen Aktionen ein Zeichen gegen den Neoliberalismus setzen wollen, erklärte er seine Taten.
Verantworten muss er sich für Brandanschläge auf zwei Bankfilialen, ein Zeitarbeitsunternehmen und eine Drogeriefiliale in Frankfurt. Dabei entstand ein Sachschaden von mehreren hunderttausend Euro. Außerdem schickte er Hessens Ex-Ministerpräsident Roland Koch (CDU) eine Bombenattrappe. Seine Taten seien politisch motiviert gewesen. Er habe nie einen Menschen verletzten oder töten wollen. Und Koch habe die Bombe wegen seiner Äußerungen über Hartz-VI-Empfänger bekommen. Dies hätte er nicht dulden können, denn Koch hatte eine Arbeitspflicht für Hartz-VI-Empfänger gefordert.
Seine Bekennerschreibe hat der mutmaßliche Brandstifter stets mit dem Kampfnamen „Bewegung Morgenlicht“ unterzeichnet und wurde so in den Medien bekannt. Dank Video-Aufzeichnungen kamen Polizeibeamte dem Mann auf die Schliche. Die Handschellen klickten.
Für die Gerichtsverhandlung sind drei Tage angesetzt. Das Urteil wird im Oktober erwartet.
Verantworten muss er sich für Brandanschläge auf zwei Bankfilialen, ein Zeitarbeitsunternehmen und eine Drogeriefiliale in Frankfurt. Dabei entstand ein Sachschaden von mehreren hunderttausend Euro. Außerdem schickte er Hessens Ex-Ministerpräsident Roland Koch (CDU) eine Bombenattrappe. Seine Taten seien politisch motiviert gewesen. Er habe nie einen Menschen verletzten oder töten wollen. Und Koch habe die Bombe wegen seiner Äußerungen über Hartz-VI-Empfänger bekommen. Dies hätte er nicht dulden können, denn Koch hatte eine Arbeitspflicht für Hartz-VI-Empfänger gefordert.
Seine Bekennerschreibe hat der mutmaßliche Brandstifter stets mit dem Kampfnamen „Bewegung Morgenlicht“ unterzeichnet und wurde so in den Medien bekannt. Dank Video-Aufzeichnungen kamen Polizeibeamte dem Mann auf die Schliche. Die Handschellen klickten.
Für die Gerichtsverhandlung sind drei Tage angesetzt. Das Urteil wird im Oktober erwartet.
23. September 2010, 16.45 Uhr
red
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