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Verfassungsbeschwerde gegen Flughafen
Flughafenanwohner aus Frankfurt, Köln/Bonn und Düsseldorf wollen mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Fluglärmgesetz kippen, das vor einem Jahr beschlossen wurde.
Die Fluglärmgegner sehen durch das neue Bundesgesetz ihr Grundrecht auf ein gesundes Leben ebenso gefährdet wie das Grundrecht auf Gleichbehandlung und das Grundrecht auf Nutzung des Eigentums.
Nach Ansicht der Beschwerdeführer seien Menschen, die in den Einflugschneisen bestehender Flughäfen wohnten, schlechter geschützt als solche, die in der Nähe von neuen oder im Ausbau befindlichen Flughäfen wohnten. Deshalb müssten die Anwohner an bestehenden Flughäfen den dreifachen Flugverkehr ertragen, ehe sie Schallschutz erhielten. Darüber hinaus betrage die Wartezeit für Schutzmaßnahmen bis zu sieben Jahre.
Dazu seien die Lärmgrenzwerte für die Nacht hier die doppelt so hoch wie aus medizinischer Sicht geboten.
Foto: photocase.com
Die Fluglärmgegner sehen durch das neue Bundesgesetz ihr Grundrecht auf ein gesundes Leben ebenso gefährdet wie das Grundrecht auf Gleichbehandlung und das Grundrecht auf Nutzung des Eigentums.
Nach Ansicht der Beschwerdeführer seien Menschen, die in den Einflugschneisen bestehender Flughäfen wohnten, schlechter geschützt als solche, die in der Nähe von neuen oder im Ausbau befindlichen Flughäfen wohnten. Deshalb müssten die Anwohner an bestehenden Flughäfen den dreifachen Flugverkehr ertragen, ehe sie Schallschutz erhielten. Darüber hinaus betrage die Wartezeit für Schutzmaßnahmen bis zu sieben Jahre.
Dazu seien die Lärmgrenzwerte für die Nacht hier die doppelt so hoch wie aus medizinischer Sicht geboten.
Foto: photocase.com
10. Juni 2008, 14.18 Uhr
red
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