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Foto: Bernd Kammerer
Foto: Bernd Kammerer

Terror-Prozess um Halil D.

Der Vater trifft auf seinen Sohn

Der Terror-Prozess um den Verdächtigen Halil D. verläuft schleppend. Am Donnerstagmorgen fieberten alle einem Zeugen entgegen: Tahir D., der Vater des Verdächtigen, wollte aussagen. Doch es kam alles anders.
Halil D. stand wie üblich zu Beginn des Prozesses bereits. Am ersten Verhandlungstag hatte er eine Strafe dafür kassiert, dass er vor der Richterin nicht aufstehen wollte. Nun bleibt er immer gleich stehen. Auch am mittlerweile siebten Verhandlungstag war es so.

Wie üblich zeigte der Angeklagte wenig Reaktion, schaute meist die gegenüberliegende Wand an und blinzelte viel. Ganze fünf Zeugen waren für den Vormittag geladen, bevor der Vater kommen sollte: Ein Dolmetscher, der bei der Besucherüberwachung beim Besuch des Vaters anwesend war, eine Freundin von Senay D., der Ehefrau des Angeklagten, eine Sozialarbeiterin, die den Angeklagten von ihrer Arbeit bei der ABG Holding kannte, eine Angestellte der Firma, die die Liegenschaften in Oberursel verwaltet und der Vermieter des Angeklagten.

Die Zeugen hatten alle größtenteils nichts Auffälliges zu berichten. Der Dolmetscher erzählte Halil D. sei bei dem Besuch seines Vaters sehr gefasst gewesen und habe seine Unschuld beteuert.

Die Freundin der Ehefrau erzählte davon wie sie Senay D. kennengelernt habe. Sie beschrieb sie als liebevolle und witzige Frau. Senay D. habe bereits vor der Ehe angefangen den Islam zu praktizieren und Kopftuch zu tragen. Aber unter keinen Umständen sei sie extrem gewesen: "Sie war erst ganz frisch am Praktizieren. Sie trug erst ein bis zwei Jahre Kopftuch", so die Freundin. Beide jungen Frauen hatten vor zu heiraten und eine Familie zu gründen. Nachdem Senay D. Halil D. kennengelernt habe, sei der Kontakt zu ihrer Freundin weitestgehend zum Erliegen gekommen.

Die Mitarbeiterin der ABG berichtete von einem Nachbarschaftszwist in der Zeit, in der Halil D. noch bei seiner Mutter gewohnt habe. Halil D. habe sich in die Streitigkeiten reingesteigert. Aber solche Streitereien seien nicht unüblich, so die Angestellte.

Die vierte Zeugin wurde leider umsonst eingeladen. Ihre Firma mache gar keine Mitverwaltung für die Wohnung des Angeklagten. Sie habe nur an diesem Tag das Nottelefon betreut. Sie sollte an diesem Tag nicht die letzte sein, die den Weg zum Gericht umsonst angetreten hatte.

Der Vermieter des Angeklagten berichtete, dass Halil D. und seine Frau wie nette, junge Leute gewirkt hätten. "Mir ist nicht besonderes aufgefallen, sonst wären sie keine Mieter geworden", so der Zeuge. Damals trug Halil D. noch keinen Rauschebart und Senay D. trug noch kein Kopftuch. Bei dem Auszug der Familie sei dem Vermieter nichts aufgefallen an der Wohnung. Er habe keinen Schimmel im Schlafzimmer gesehen. Senay D. hatte die Wohnung zwar geputzt, aber nicht renoviert übergeben. Jetzt bleibt die Aussage des Schimmelexperten abzuwarten. Der hatte Schimmel im Schlafzimmer feststellen können - und Halil D. behauptet steif und fest, dass er deswegen drei Liter Wasserstoffperoxid gekauft habe.

Der 66 Jahre alte Vater des Angeklagten wurde von einem Dolmetscher und einem Zeugenbetreuer begleitet. Alle warteten gespannt auf seine Aussage. Die Richterin klärte ihn wie üblich über sein Recht auf, sich auf Paragraph 52 der Strafprozeßordnung zu berufen. Dort heißt es, dass Familienangehörige des Angeklagten das Zeugnis verweigern können ohne einen Grund anzugeben. Nachdem der Dolmetscher das ins Türkische übersetzte und Tahir D. nickend signalisierte das verstanden zu haben, verweigerte er seine Aussage. Danach hatte er kurz Gelegenheit seinen Sohn zu begrüßen und mit ihm zu sprechen. Halil D. küsst, wie es in der Türkei üblich ist, seinem Vater die Hand und die Wange. Der Prozess wird am 22. Februar fortgesetzt.
 
11. Februar 2016, 17.06 Uhr
Tamara Marszalkowski
 
 
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