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Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlung gegen Banzer ab
Zu den gestern bekannt gewordenen Vorwürfen des Kindesmissbrauchs, äußert sich nun die nach dem angeblichen Tatort zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt. Bei ihr sei bereits am 16. Januar eine Strafanzeige per Fax eingegangen. Wegen der haltlosen Angaben wird die Staatsanwaltschaft jedoch kein Ermittlungsverfahren einleiten.
Nach Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu sei davon auszugehen, dass ein Mitglied der geschäftsführenden Landesregierung diffamiert werden sollte, um so Einfluss auf den Ausgang der Landtagswahl zu nehmen, die wenige Tage nach der Anzeigenerstattung durchgeführt worden ist. Der in der Anzeige benannte Rechtsanwalt hat angegeben, er kenne den Anzeigenerstatter nicht persönlich, dieser habe Termine verstreichen lassen, auch sei er nicht unter der angegebenen Mobilfunknummer erreichbar. "Es bestehen daher keine Anhaltspunkte dafür, dass die behaupteten Straftaten einen Realitätsgehalt aufweisen", so Möller-Scheu.
Auch die zur Abklärung der Person des Anzeigeerstatters durchgeführten polizeilichen Ermittlungen hätten ergeben, dass Name und Anschrift der Person unzutreffend seien. In der Anzeige wird Staatsminister Banzer vorgeworfen, die heute 17-jährige Tochter des Anzeigeerstatters, die damals 14 Jahre alt gewesen sein soll, zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Der Name der Tochter wird in der Anzeige nicht genannt.
Foto: wiki
Nach Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu sei davon auszugehen, dass ein Mitglied der geschäftsführenden Landesregierung diffamiert werden sollte, um so Einfluss auf den Ausgang der Landtagswahl zu nehmen, die wenige Tage nach der Anzeigenerstattung durchgeführt worden ist. Der in der Anzeige benannte Rechtsanwalt hat angegeben, er kenne den Anzeigenerstatter nicht persönlich, dieser habe Termine verstreichen lassen, auch sei er nicht unter der angegebenen Mobilfunknummer erreichbar. "Es bestehen daher keine Anhaltspunkte dafür, dass die behaupteten Straftaten einen Realitätsgehalt aufweisen", so Möller-Scheu.
Auch die zur Abklärung der Person des Anzeigeerstatters durchgeführten polizeilichen Ermittlungen hätten ergeben, dass Name und Anschrift der Person unzutreffend seien. In der Anzeige wird Staatsminister Banzer vorgeworfen, die heute 17-jährige Tochter des Anzeigeerstatters, die damals 14 Jahre alt gewesen sein soll, zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Der Name der Tochter wird in der Anzeige nicht genannt.
Foto: wiki
20. Januar 2009, 14.42 Uhr
red
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