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Foto: © Bernd Kammerer
Foto: © Bernd Kammerer

Schlappe für den Rennklub-Vize

Scharfe Kritik muss keine Beleidigung sein

Der Travestiekünstler und SPD-Stadtverordnete Thomas Bäppler-Wolf alias Bäppi hatte einen Rundschauartikel online kommentiert, was ihm eine Klage wegen Beleidigung einbrachte, die das Amtsgericht jetzt kassiert hat.
Wer Thomas Bäppler-Wolf kennt, der weiß, dass er mit seiner Meinung nicht hinter dem Berg hält. Manchmal kennzeichnet den Kabarettisten dann auch eine bissige Wortwahl. Der seit langer Zeit schwelende Streit zwischen der Stadt, die das Rennbahnareal dem Deutschen Fußballbund für eine Kaderschmiede übergeben möchte, und dem Rennklub, der sich vehement und mit insgesamt elf Prozessen derzeit dagegen wehrt, ist dem SPD-Stadtverordneten schon lang ein Dorn im Auge. Deshalb machte er sich auch in einem Artikel der Rundschau, in dem der Vizepräsident und Schatzmeister des Rennklubs, Carl-Philip Graf zu Solms-Wildenfels, zu Wort kam, Luft.

„Dieser Herr „Graf“ und ich glaube der Rest des Stammbaums schämt sich für diesen Herren, hat noch nicht geblickt, dass das Absolutistische Herrschertum abgeschafft wurde. Aber Hirnmasse ist nicht gleich Intelligenz. Ich denke, es ist an der Zeit zu reagieren, wie es sich der Flachadel gerne wünscht. Schmeißt den geteert und gefedert aus Frankfurt und walzt endlich das Flachland flach.“ Diese Zeilen schrieb Bäppler-Wolf im Oktober als Kommentar auf die Internetseite der FR und zog sich den Unmut des Rennklubvertreters zu. Bald schon hörte Bäppler-Wolf von der Staatsanwaltschaft, ihm werde Beleidigung vorgeworfen. Doch das Amtsgericht Frankfurt wies den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlassen eines Strafbefehls jetzt zurück.

Die Richterin konnte in den Äußerungen des Frankfurters kein strafrechtlich relevantes Verhalten entdecken. Sie erkannte zwar laut Urteilsbegründung, dass sich Bäppler-Wolf in abwertender und kränkender Formulierung kritisch äußere und auch keinen Hehl aus seiner Missachtung gegenüber der Person mache. Dennoch handele es sich bei den Äußerungen um eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung, weshalb das Persönlichkeitsrecht bei der Abwägung mit der Meinungsfreiheit zurückstehen müsse. Wesentlich sei, dass sich Bäpplers Kritik nicht an die Privatperson richte, sondern sich um die Funktion als Vorstandsmitglied und Schatzmeister des Rennklubs drehe. Das Gericht billige die Äußerungen ausdrücklich nicht und mahnte eine stärkere Sachlichkeit in der Diskussion an, eine Mäßigung bei der Wortwahl sei wünschenswert. „Frei nach Shakespeare: Viel Lärm um nichts“, fasst Thomas Bäppler-Wolf das Verfahren zusammen. Die Kosten der Verfahrens gehen übrigens zu Lasten der Staatskasse.
 
2. August 2016, 15.27 Uhr
Nicole Brevoord
 
 
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