Partner
Sanel M.
Wird der Schläger von Tuğçe A. ausgewiesen?
Die Bild-Zeitung berichtet davon, dass Sanel M., der für den von ihm verursachten Tod der Studentin Tuğçe A. zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, ausgewiesen werden soll. Die Ausländerbehörde will das nicht bestätigen.
Die Bild-Zeitung bezieht sich auf Unterlagen der Offenbacher Ausländerbehörde. Dort weiß man davon nichts: "Da Sanel M. nicht mehr in Offenbach lebt, sind wir nicht zuständig", sagt Amtsleiter Norbert Euler. Zuständig seien die Kollegen in Wiesbaden. Dort bestätigt Gerhard Fischer wenigstens soviel: "Der Fall liegt bei uns." Es sei jedoch ein laufendes Verfahren und weitere Stellungnahmen würden sich deswegen verbieten. Auch, wann seine Behörde die Entscheidung über Sanel M. bekanntgeben werde, will der Amtsleiter nicht verraten.
Die Voraussetzungen für eine Abschiebung liegen formal vor: So kann in sein Heimatland abgeschoben werden, wer zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde. Sanel M. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, eine Revision der Verteidigung von Sanel M. wurde als unbegründet verworfen. Demnach wird er im November 2017 entlassen. Erst dann kann er ausgewiesen werden.
Die Hürden einer Ausweisung sind jedoch relativ hoch. So stehen das öffentliche Interesse und das individuelle Bleibeinteresse gegeneinander. Je länger ein Ausländer in Deutschland lebt, umso schwieriger wird die Ausweisung. Gleichzeitig wird sie leichter, je höher das Strafmaß des verurteilten Ausländers ausfällt. Widersetzt sich ein Ausländer der Ausweisung kann er abgeschoben werden.
Sanel M., hatte im November 2014 die Studentin Tuğçe A. so heftig geschlagen, dass sie mit dem Kopf auf dem Parkplatz eines Offenbacher Schnellrestaurants aufschlug und später im Krankenhaus verstarb. Der Fall hatte weltweit Interesse gefunden, weil Frau A. vor der Auseinandersetzung Zivilcourage gegen Sanel M. und zwei seiner Freunde gezeigt hatte.
>> Mehr zum Thema
Die Voraussetzungen für eine Abschiebung liegen formal vor: So kann in sein Heimatland abgeschoben werden, wer zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde. Sanel M. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, eine Revision der Verteidigung von Sanel M. wurde als unbegründet verworfen. Demnach wird er im November 2017 entlassen. Erst dann kann er ausgewiesen werden.
Die Hürden einer Ausweisung sind jedoch relativ hoch. So stehen das öffentliche Interesse und das individuelle Bleibeinteresse gegeneinander. Je länger ein Ausländer in Deutschland lebt, umso schwieriger wird die Ausweisung. Gleichzeitig wird sie leichter, je höher das Strafmaß des verurteilten Ausländers ausfällt. Widersetzt sich ein Ausländer der Ausweisung kann er abgeschoben werden.
Sanel M., hatte im November 2014 die Studentin Tuğçe A. so heftig geschlagen, dass sie mit dem Kopf auf dem Parkplatz eines Offenbacher Schnellrestaurants aufschlug und später im Krankenhaus verstarb. Der Fall hatte weltweit Interesse gefunden, weil Frau A. vor der Auseinandersetzung Zivilcourage gegen Sanel M. und zwei seiner Freunde gezeigt hatte.
19. September 2016, 10.07 Uhr
nil/fs
Mehr Nachrichten aus dem Ressort Stadtleben
Frankfurt Innenstadt
FrankfurtFreeWifi: So funktioniert das WLAN in der City
An einigen Orten in der Frankfurter Innenstadt kann nun kostenlos gesurft werden. Doch wie funktioniert das Ganze? Ein Besuch und Test vor Ort.
Text: Loreena Willner / Foto: WLAN-Mast am Römerberg © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Jan Hassenpflug
StadtlebenMeistgelesen
- Auftakt mit OpernplatzfestFrankfurts Feste-Sommer beginnt
- Frankfurter BäderOben-ohne-Schwimmen für alle in Frankfurt erlaubt
- Nach Absage von Filmpremiere„Verantwortung zu groß für uns als Kinomachende“
- WürdigungPetra Roth ist 80: Eine, die mit Menschen kann
- Frankfurt-SachsenhausenKrankenhaus Sachsenhausen schließt Geburtenstation
14. Mai 2024
Journal Tagestipps
Freie Stellen