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S&K-Prozesssplitter

Vom Richterinnenschwund und der Hoffnung auf Dynamik

Nach fast sieben Monaten ist im Betrugsprozess vor dem Landgericht gegen S&K immer noch kein Zeuge gehört worden. Eine Ergänzungsrichterin ist krank, etliche Termine entfielen. Der Richter erhofft sich dennoch Dynamik.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Seeehr langsam. Seit sieben Monaten sitzen regelmäßig sechs Angeklagte im Gerichtssaal, denen zur Last gelegt wird, bandenmäßig und im Schneeballsystem die Anleger von S&K-Fonds um insgesamt 240 Millionen Euro geprellt zu haben. Nach der wochenlangen Verlesung des weit mehr als eintausend Seiten starken Anklagesatzes haben nun die Angeklagten das Wort – zumindest theoretisch. Mit Jonas K. ist es eigentlich nun der Dritte, der sich mit einer vor ihm liegenden, mehreren hundert Seiten umfassenden, Einlassung äußern will. Doch es fehlt der Fluss. Das liegt einerseits an der vergangenen Verhandlungspause in den Osterferien und andererseits daran, dass danach einige Verhandlungstermine ausgefallen sind, weil eine Ergänzungsrichterin erkrankt ist. Arbeitsunfähig ist sie auch bis auf Weiteres geschrieben, wie der vorsitzende Richter lang und breit mitteilte, eine Diagnose stehe noch aus. Aber es musste am Dienstag weitergehen, auch ohne die Ergänzungsrichterin. Das sah auch die Staatsanwaltschaft nach mehr als dreißig Minuten Beratungspause so.

Übrigens geht auch mit den Pausen immer viel Verhandlungszeit ins Land. Aber es hätte ja schlimmer kommen können, wenn man etwa auch den Dienstagstermin abgesagt hätte. Dann nämlich hätte der Paragraph 229 der Strafprozessordnung gegriffen. Der besagt, wie lange eine Hauptverhandlung unterbrochen werden darf. Theoretisch einen Monat lang, weil die Verhandlung schon an zehn Tagen stattgefunden hat. Schlimmstenfalls aber müsste die Hauptverhandlung von Neuem beginnen. Ein Horrorszenario!

Aber soweit ist es ja nicht gekommen. „Ich habe das Gefühl, dass die Angeklagten etwas verärgert sind, dass die Hauptverhandlung durch Unterbrechungen gekennzeichnet ist, so dass es nicht schneller vorangeht“, analysierte der vorsitzende Richter messerscharf. Es sei aber so, dass man schlecht vom Gerüst der Strafprozessordnung abweichen könne. Und dann folgte ein Schwank aus dem Leben des Richters. Er komme selbst aus der freien Wirtschaft und habe beim Amtsgericht Offenbach erfahren müssen, wie es ist im kargen Büro einen Wagen mit Aktenordnern vorgesetzt zu bekommen. In Zivilprozessen habe er sich immer um Beschleunigung bemüht. „Ich musste aber erkennen, dass das das Gericht und die Verfahrensbeteiligten auch mal überfordert – hier im Strafprozess ist das ähnlich.“ Und dann fand der Richter tröstliche Worte: Dass drei Termine ausgefallen seien, heiße ja nicht, dass am Ende des Prozesses noch drei angehängt würden. Mit einem Peozessende wird übrigens nicht vor Ende Januar 2017 gerechnet, bis dahin stehen die Verhandlungstermine fest. „Vielleicht kommt ja doch eine Art Dynamik in Gang, die zur Beschleunigung führt“, so der Richter. Daran könnten alle Beteiligten mitwirken. „Das Verfahren hat das Potenzial noch sehr lange zu dauern.“

Und das brachte den Richter dann doch wieder zum Hauptpunkt des Tages: Jonas K.s Einlassung. Doch der hatte zwar zugehört, den Richter aber wohl anders interpretiert. Denn nicht der Stoß Papiere vor ihm hatte bei ihm Priorität. Erst wolle er die ungenaue Berichterstattung einiger Zeitungen korrigieren.

So habe er keine Schadenssumme kleingerechnet, das würde ja einen Schaden voraussetzen. Und dass bei den eigenen Immobilienversteigerungen die Preise hochgetrieben worden seien – sei anders als vielleicht bei Ebay – „absolut üblich“ und nein, er habe nie beabsichtigt, lukrative Geschäfte für die Anleger zu machen, sondern für sich. Die Zinsen seien letztlich das gewesen, was die Anleger zu interessieren hätte. Unternehmen würden analog ja auch Gewinn für sich machen, nicht für die Aktionäre. Doch der Richter kürzt die Beanstandung verschiedener Zeitungsberichte ab.

„Für uns ist relevant, was Sie in der Hauptverhandlung sagen, es gilt das gesprochene Wort.“ Und dann widerspricht der Richter Jonas K. : „John Cryan von der Deutschen Bank, der wird sicherlich schon sagen, dass er für die Aktionäre gute Geschäfte macht.“ Aber K. sieht das anders, so wie er auch etliche Stellen im Anklagesatz zu beanstanden hat. In den kommenden Wochen wird er dazu noch ausführlich Stellung beziehen und nach ihm haben ja noch drei weitere Angeklagte das Wort. Das dauert…
 
20. April 2016, 10.10 Uhr
nb
 
 
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