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Foto: © Bernd Kammerer
Foto: © Bernd Kammerer

S&K-Prozesssplitter

„Die Vorwürfe sind zu 98 Prozent Schwachsinn“

Nachdem die Staatsanwaltschaft den 1400-Seiten starken Anklagesatz verlesen hat, haben nun die Angeklagten das Wort. Jonas K, Mitbegründer des unter Betrugsverdacht stehenden Unternehmens S&K, will 300 Seiten vortragen.
Und täglich grüßt das Murmeltier. Der Verhandlungstermin am Mittwoch ist wie immer morgens um 9 Uhr, und wie immer wird frühestens um 9.10 Uhr begonnen. Dann zuerst Organisatorisches, Terminabsprachen für den weiteren Prozessfortgang - wie schon am Dienstagmorgen, zur gleichen Zeit, am selben Ort. Wieder lächelt der Hauptangeklagte Jonas K. souverän, er trägt wie immer seinen anthrazitfarbenen Anzug mit weißem Hemd, den Kragen geöffnet. Sein Kompagnon Stephan S. hat sich mittlerweile vom Partnerlook mit K. verabschiedet und trägt unter dem dunkelgrauen Anzug einen braunen Rolli. Der Stoff der Jacketärmel spannt über dem offenbar gut trainierten Bizeps, wenigstens etwas Spannung. Sechs Monate nach Prozessbeginn und Verlesung des epischen Anklagesatzes durch die Staatsanwaltschaft haben nun die sechs Angeklagten das Wort, bevor mit der Beweisaufnahme begonnen werden kann. Doch wie bereits die Verteidigung von Hauke B. sagte: „Man muss der Anklage ja auch etwas entgegensetzen.“ 230 Seiten und mehrere Wochen lang hatte Hauke B. ausgesagt, jetzt ist Jonas K. mit einem 300 Seiten starken Werk dran, das sich aber so zusammenfassen lässt: Er glaubt, ein seriöser und erfolgreicher Geschäftsmann gewesen zu sein, seine Deals seien absolut nicht anrüchig gewesen. „Die Vorwürfe sind zu 98 Prozent Schwachsinn“. In seiner Einlassung zitiert er Mails, die er und ein Anwalt ausgetauscht haben und zeigt die Schriftstücke per Beamer auf zwei Leinwände projiziert – nicht ohne die bei Präsentationen typischen Probleme mit der Technik. „Man sieht an der Mailkorrespondenz, dass sich akribisch darauf geachtet habe, dass alles safe ist", sagt Jonas K.

Doch all dem vorausgegangen war ein Geplänkel: Hauke Bs. Anwältin wollte morgens einen Antrag stellen: sofort, noch vor Jonas K.s Einlassung, nicht nachher, es gehe um die Haft. „Herr K. hat auch nichts dagegen“, argumentiert die Verteidigerin, als sei das maßgebend. Das störte auch den Richter: „Die Verhandlungsleitung habe immer noch ich“, sagt er und klang ausnahmsweise mal aufbrausend. „Dann beanstande ich das“, erwidert die Verteidigerin und der Richter ordnet erstmal zehn Minuten Pause an.

Am Ende kam die Verteidigerin mit ihrem vorzeitigen Antrag nicht durch und Jonas K. konnte endlich mit seinen wenig pointierten Ausführungen weitermachen. Ausführlich erklärte er, wie das praktizierte Safe Home Konzept, an dem „gar nichts anrüchiges ist“, funktioniert habe. Wie man Immobilien abkaufte, um die Besitzer wieder liquide zu machen, dann nach Ablauf der Rückkaufsfrist, die Immobilien selbst übernahm, um sie weiterzuverkaufen. So sei man auch mit der Gerbermühle verfahren. „Wir haben darauf gewartet, dass uns einer verklagt, damit wir vom Gericht bestätigt werden“, sagt Köller, "um Rechtssicherheit zu haben."

Der Richter möchte die detaillierten Ausführungen gerne abkürzen und rät, doch nicht jetzt schon die Beweisführung vorwegzunehmen. Das wiederum sorgt für Stimmung im Saal, weil eben dies ja bereits der Staatsanwaltschaft und ihrer Anklageschrift vorgeworfen worden war. „Es ist ungewöhnlich, dass die Einlassung kürzer ist als die Anklageschrift“, sagt einer der Verteidiger. Jonas K. ist mit seinem Vortrag noch lange nicht fertig und vier der anderen Angeklagten haben sich noch gar nicht geäußert….das kann noch dauern bis zum Urteil ...
 
24. März 2016, 12.12 Uhr
nb
 
 
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