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Foto: Nicole Brevoord
Foto: Nicole Brevoord

S&K-Prozess-Splitter

Die Verhandlung zieht sich bis ins nächste Jahr

Zeit ist Geld. Und genau um dieses, also um den Verbleib von 240 Millionen Euro und die Geprellten, geht es in dem Betrugsprozess gegen das Frankfurter Unternehmen S&K. Theoretisch. Am Dienstag wurde erstmal über Verhandlungstage bis 2017 geredet.
Kaum zu glauben, aber wahr: Der Prozess gegen die beiden Frankfurter Gründer des dubiosen Unternehmens S&K, sowie vier vermeintliche Helfern, die laut Anklageschrift Anleger mit ihren wohl windigen Fonds absichtlich um insgesamt 240 Millionen Euro gebracht haben sollen, dauert jetzt schon ein halbes Jahr. Und nach einem zwischenzeitlichen Fortschritt, dümpelt das Verfahren jetzt wieder vor sich hin. 300 Seiten stark ist das Dokument, das einer der Hauptangeklagten, Jonas K. zu Gehör bringen will. Das wird noch einige Zeit beanspruchen. Fest steht aber schon, dass sich K. als Selfmademillionär sieht, dessen Geschäfte brillant liefen, bis es sich die Staatsanwaltschaft in den Kopf gesetzt hatte, da so eine große Betrugsnummer draus zu machen, aus diesem Vorwurfskonstrukt sei die Behörde dann wohl nicht mehr heraus gekommen. So lässt sich salopp zusammenfassen, was Jonas K. bislang äußerte. Abgesehen davon, dass er 45 000 Euro im Monat für Reisen ausgegeben haben will, für Reisen mit geschäftlichem Hintergrund versteht sich. Sein Jahresgehalt habe bei 1,2 Millionen Euro gelegen. Am Dienstagmorgen aber wurde diese Stellungnahme nicht weiter ausgeführt.

Zunächst galt es nämlich zu klären, an welchen Tagen denn der Prozess im zweiten Halbjahr und im Januar 2017 weitergeführt werden könne, letztlich müssen sich all die Verfahrensbeteiligten auf Termine einigen. Bis 2017 also.

Anschließend wurde inhaltlich eine Rolle rückwärts vollzogen. Es ging nämlich wieder um den Vorwurf, den der Angeklagte Hauke B. in den Raum gestellt hatte. Seine Anwältin hatte darauf gedrungen, dass die Aussagen B.s bei der Polizei im Verfahren nicht gewertet werden dürften, weil die Beamten ihn unter Druck gesetzt hätten. Nur wenn er eine Aussage mache, könne er seine Lebensgefährtin sehen, wurde ihm angeblich gesagt. Der Antrag der Anwältin wurde daraufhin ein paar Tage nicht thematisiert, am Dienstagmorgen kam der vorsitzende Richter darauf zurück und verlas die Stellungnahme der Kriminaloberkommissarin, die bestritt, dass B. einen eingeschüchterten Eindruck gemacht habe, sondern eher aufbrausend gewirkt habe, immer in Begleitung seines Anwalts agiert habe und man an sich ein sachliches Arbeitsverhältnis gepflegt habe. Die Anwälte aber, die seien mittlerweile, so der Richter, von ihrer Schweigepflicht entbunden worden, würden jetzt aber vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen.

Der Anwältin Hauke B.s wäre das alles ohnehin nicht ausreichend: „Wir haben Anspruch auf konfrontative Befragungen und Anspruch darauf, Fragen zu stellen an die Polizeibeamte und Staatsanwälte“. Der Richter dämpft sie mit den Worten: „Sie können Anträge stellen, so viel wie sie für richtig halten, aber die Kammer wird entscheiden, wie sie es für richtig hält.“ Die Staatsanwaltschaft bügelt das Ansinnen noch barscher ab: „Dieser Unsinn wurde bereits beantragt“. Worauf sich bei den zahlreichen Verteidigern große Empörung breit machte. Es folgte, wie so oft, eine Pause. Auf die paar Minuten kommt es in dem Mammutprozess auch nicht mehr an.
 
22. März 2016, 15.06 Uhr
nb
 
 
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