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S&K-Betrugsprozess
Erstes Urteil wurde gefällt
Im Prozess um die millionenschweren Betrügereien der Frankfurter Immobiliengesellschaft S&K gibt es ein Urteil gegen den ersten Angeklagten. Allerdings mussten die Richter zahlreiche Vorwürfe fallenlassen.
Während Jonas K. und Stefan S. weiterhin gemeinsam mit zwei weiteren Angeklagten in der U-Haft sitzen und dem Fortgang ihres sich hinschleppenden Prozesses abwarten müssen, kann der Mitangeklagte Hauke B., ein 50-jähriger Wertpapierhändler aus Hamburg, aufatmen: Sein Urteil wurde bereits gefällt.
Hauke B. hatte in dem Prozess um die millionenschweren Betrügereien der Frankfurter Immobilienunternehmens S&K bereits ausführlich ausgesagt, jedoch kein Geständnis abgelegt. Immer wieder wurde deutlich, dass der gelernte Kaufmann sowohl psychisch wie physisch unter den Haftbedingungen litt. Fast drohte das Verfahren wegen seines Gesundheitszustands zu platzen. Daraufhin hatte man beim Frankfurter Landgericht seinen Teil der Anklage vom Rest des Verfahrens abgespalten und dann ging alles sehr schnell. Auch weil einige Anklagepunkte gegen Hauke B. fallengelassen wurden und man ihn letztlich „nur“ für einen Schaden in einstelliger Millionenhöhe verantwortlich machte.
Hauke B. wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt, weil er ihm anvertraute Anlegergelder in das Schneeballsystem gelenkt haben soll. Da der Hamburger aber bereits seit drei Jahren und zehn Monaten in U-Haft saß, ist unklar ob er den Rest der Strafe wirklich absitzen muss. Seine Verteidiger behielten sich vor, beim Bundesgerichtshof in Revision zu gehen.
Hauke B. hatte in dem Prozess um die millionenschweren Betrügereien der Frankfurter Immobilienunternehmens S&K bereits ausführlich ausgesagt, jedoch kein Geständnis abgelegt. Immer wieder wurde deutlich, dass der gelernte Kaufmann sowohl psychisch wie physisch unter den Haftbedingungen litt. Fast drohte das Verfahren wegen seines Gesundheitszustands zu platzen. Daraufhin hatte man beim Frankfurter Landgericht seinen Teil der Anklage vom Rest des Verfahrens abgespalten und dann ging alles sehr schnell. Auch weil einige Anklagepunkte gegen Hauke B. fallengelassen wurden und man ihn letztlich „nur“ für einen Schaden in einstelliger Millionenhöhe verantwortlich machte.
Hauke B. wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt, weil er ihm anvertraute Anlegergelder in das Schneeballsystem gelenkt haben soll. Da der Hamburger aber bereits seit drei Jahren und zehn Monaten in U-Haft saß, ist unklar ob er den Rest der Strafe wirklich absitzen muss. Seine Verteidiger behielten sich vor, beim Bundesgerichtshof in Revision zu gehen.
5. Dezember 2016, 17.28 Uhr
Nicole Brevoord
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