Partner
Rundfunkgesetz gekippt
Und noch ein Gesetz der hessischen Landesregierung, das vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde: nach dem Kennzeichenscan wurde heute das hessische Privatrundfunkgesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die Landesregierung hatte niedergelegt, das die Beteiligung von politischen Parteien an privaten Rundfunksendern nicht zulässig sei. Dem widerspach das Gericht nun auf Antrag von 232 Bundestagsabgeordneten, die ein Normenkontrollklage angestrengt hatten: "Dem Gesetzgeber steht es zwar frei, Parteien die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen insoweit zu untersagen, als sie dadurch bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Programminhalte nehmen können. Das absolute Verbot für politische Parteien, sich an privaten Rundfunkveranstaltungen zu beteiligen, ist dagegen mit der Verfassung nicht vereinbar."
Foto: flickr/C.P.Storm
12. März 2008, 11.52 Uhr
red
Mehr Nachrichten aus dem Ressort Stadtleben
Nach Absage von Filmpremiere
Jüdische Gemeinde: „Großer Schaden für Stadtgesellschaft“
Die Arthouse-Kinos Frankfurt sagen eine Vorabaufführung des Filmes „Golda“ mit Helen Mirren in der Harmonie ab. Die Jüdische Gemeinde Frankfurt übt heftige Kritik an dieser Entscheidung.
Text: Till Geginat / Foto: Das Harmonie-Kino in Sachsenhausen © Nicole Nadine Seliger
StadtlebenMeistgelesen
- Frankfurt HauptwacheGaleria Kaufhof schließt deutschlandweit 16 Filialen
- Frankfurter BäderOben-ohne-Schwimmen für alle in Frankfurt erlaubt
- Frankfurt-Nordend„Dem Stalburg Theater geht es nicht so doll, also schlecht“
- Zauberland für KinderAbenteuerspielplatz Riederwald feiert 50. Geburtstag
- Oktoberfest 2024Eine Bayerin für Frankfurt
4. Mai 2024
Journal Tagestipps
Freie Stellen