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Recht auf Versammlungsfreiheit
Verwaltungsgericht rügt die Stadt
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat das totale Demonstrationsverbot der Stadt zu den Blockupy-Tagen untersucht. Fazit: Mindestens eine Demo hätte stattfinden können.
Zu der Versammlung, die am 17. Mai auf dem Paulsplatz stattfinden sollte, wurden rund 2000 Teilnehmer erwartet. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hatte nach den Verboten gegen die Blockupy-Proteste von 16. bis 19. Mai eine eigene Demonstration unter dem Titel "Für das Recht auf Versammlungsfreiheit" angekündigt. Doch daraus wurde nichts. Die Stadt verbot auch dem Komittee ihre Proteste. Zu Unrecht, wie nun das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt befand.
Das Komitee reichte gegen das Verbot am 28. Juni Klage ein: Das Versammlungsverbot sei rechtswidrig, weil die Demonstration nicht unter dem Banner der Blockupy-Proteste gestanden hätte. Diesem Argument gab das Gericht am Mittwoch recht. Die Stadt hätte mit den Veranstaltern sprechen und eine Verlegung des Protests in Betracht ziehen müssen. Außerhalb des abgesperrten Bankenviertels hätte die Versammlung dem Gericht nach sehr wohl stattfinden können.
Das Komitee reichte gegen das Verbot am 28. Juni Klage ein: Das Versammlungsverbot sei rechtswidrig, weil die Demonstration nicht unter dem Banner der Blockupy-Proteste gestanden hätte. Diesem Argument gab das Gericht am Mittwoch recht. Die Stadt hätte mit den Veranstaltern sprechen und eine Verlegung des Protests in Betracht ziehen müssen. Außerhalb des abgesperrten Bankenviertels hätte die Versammlung dem Gericht nach sehr wohl stattfinden können.
12. Oktober 2012, 08.59 Uhr
jab
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